Richtlinien für die Bilanzstatistik der Banken (MFIs) einschl. Bausparkassen und der Nicht-MFI-Kreditinstitute (2022)
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Richtliniendokument zur monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) der Banken (MFIs) einschließlich Bausparkassen und der Nicht-MFI-Kreditinstitute. Die vorliegende Fassung hat den Stand 03.02.2022, zeigt Änderungen gegenüber der ab 2021-07 gültigen Version farblich markiert und richtet sich an inländische Institute, deren Auslandsfilialen sowie Auslandstöchter. Inhaltlich beschreibt das Dokument detailliert die auszufüllenden Positionen des Hauptvordrucks HV1/HV2, insbesondere die Aktivpositionen HV11/HV12 (z.B. Position 010 „Kassenbestand“, 020 „Guthaben bei Zentralnotenbanken“, 040ff Schatzwechsel, 060/061 Forderungen an Banken, 070/071 Forderungen an Nichtbanken, 080–086 Schuldverschreibungen, 090 Aktien, 100–110 Beteiligungen, 120ff Treuhandvermögen, 130 Ausgleichsforderungen, 140/141 Sachanlagen). Es legt die Abgrenzung und Zuordnung von Vermögensgegenständen (z.B. Wechsel, Pensionsgeschäfte, „Zertifikate“, Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsliche Anleihen, Fremdwährungsanleihen, treuhänderisch gehaltene Wertpapiere) zu konkreten BISTA-Positionen fest und verweist ergänzend auf die „Allgemeinen Richtlinien“. Als rechtliche Grundlage wird u.a. § 4 FinaRisikoV genannt, wonach die BISTA-Meldungen zugleich als bankaufsichtliche Finanzinformationen (Vermögensstatus) dienen; außerdem wird auf die statistische Anordnung zur monatlichen Bilanzstatistik verwiesen. Das Dokument regelt, welche Meldeschemata Banken (MFIs), Bausparkassen (MFIs) und Nicht-MFI-Kreditinstitute für Inlandsteil, Auslandsfilialen, Gesamtinstitut und Auslandstöchter einzureichen haben, darunter u.a. HV11/HV12, zahlreiche Anlagen (E2B, E3B, L2B, M1B, P1B, Q1B, S1B) sowie spezielle Bausparkassen-Formulare (A1–A2 BAUSP, B1–B2 BAUSP, D1–D2 BAUSP, J, K, A1B–B2B BAUSP) und Auslandstöchter-Formulare (THV1, THV2, TA, TB. Es werden Schwellenwerte für zusätzliche Regionalmeldungen der MFIs mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern sowie verkürzte Meldeanforderungen für Auslandstöchter und Nicht-MFI-Kreditinstitute beschrieben. Neu gegenüber früheren Fassungen sind insbesondere die ab 2022-01 geltenden Änderungen der Richtlinien, die durch rote Schrift und zusätzliche farbliche Hinterlegung je nach Versionsdatum (grau für 31.01.2022, türkis für 03.02.2022) kenntlich gemacht werden.