Richtlinien zur Monatlichen Bilanzstatistik (Statistische Sonderveröffentlichung 1)
Zusammenfassung
Es handelt sich um die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute – Richtlinien“, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank und nur internetbasiert verfügbar. Die Fassung trägt den Stand Juli 2026 (aktualisierte Fassung, Version 0.2) und richtet sich an inländische Banken (MFIs, einschließlich E‑Geld‑Institute), Bausparkassen und Nicht‑MFI‑Kreditinstitute für deren Meldepflichten im Inlandsteil. Der Abschnitt zur monatlichen Bilanzstatistik beschreibt die BISTA als umfassendste Erhebung des Bankgeschäfts in Deutschland und regelt detailliert die Meldungen zu Hauptvordrucken HV1/HV2 (u. a. HV11, HV12, HV21, HV22) sowie den Anlagen mit Untergliederungen nach Arten, Fristen und Sektoren von Schuldnern/Gläubigern. Es werden zahlreiche Positionsrichtlinien konkretisiert, darunter etwa Position HV11/010 „Kassenbestand“, HV11/011 „Inländische gesetzliche Zahlungsmittel“, HV11/020 „Guthaben bei Zentralnotenbanken“, HV11/040 ff. zu Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen, HV11/050 „Wechsel, refinanzierbar …“, HV11/060 ff. zu Forderungen an Banken/Nichtbanken und HV11/081 „Geldmarktpapiere“. Die Meldungen zur BISTA gelten nach § 4 FinaRisikoV zugleich als bankaufsichtliche Finanzinformationen (Vermögensstatus); die Veröffentlichung selbst stützt sich auf § 18 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank. Im Dokument werden außerdem die Meldevorschriften und Verzeichnisse für weitere Statistiken (Kreditnehmerstatistik, Auslandsstatus, Kreditdatenstatistik/AnaCredit, MFI‑Zinsstatistik, Geldmarkt‑, Emissions‑, Wertpapierinvestments‑, Zahlungsverkehrs‑, Investmentvermögens‑, Verbriefungszweckgesellschaften‑, OTC‑Derivate‑ sowie Devisenhandelsstatistik) samt „Meldungen“ und „Anordnungen“ aufgeführt. Es werden verschiedene EU‑Rechtsakte und EZB‑Leitlinien zitiert, etwa Verordnung (EG) Nr. 2533/98, Verordnung (EG) Nr. 25/2009 in der Fassung EZB/2008/32 und EZB/2011/12, mehrere EZB‑Leitlinien zur monetären Statistik, Zahlungsbilanz‑ und Finanzierungsrechnungsstatistik sowie EZB/2009/20 zu staatlichen Finanzstatistiken. In einer Mitteilung (Nr. 8001/2012) wird die Erweiterung der Meldepflichten für die Statistik über Wertpapierinvestments, den Auslandsstatus der Banken sowie für Statistiken über ausländische Banken im Mehrheitsbesitz deutscher Banken beschrieben; dazu werden neue Anlagen (Anlagen 1–3) eingeführt und ältere Bundesbankmitteilungen (u. a. Teile von Mitteilung 8003/2004 und 8001/2009) zu bestimmten Stichtagen aufgehoben. Neu gefasst werden insbesondere die Meldevorschriften zur Wertpapierinvestmentstatistik (monatliche Meldung ab Berichtsmonat Januar 2013, zusätzliche Daten zu Buchwert und Handelsbestand ab Januar 2014) sowie die erweiterten Meldepflichten zum Auslandsstatus und zu ausländischen Banken im Mehrheitsbesitz deutscher Banken ab Berichtsmonat Dezember 2013. Die Anlage 3 zur Mitteilung 8001/2012 konkretisiert die laufenden Meldepflichten zur „Statistik über Auslandstöchter“ (Aktiva/Passiva, Eventualverbindlichkeiten, Finanz‑Swaps, Status Ultimate Risk etc.) für deutsche Banken und Beteiligungsgesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz, einschließlich Fristen, Sektoren, Währungen und Länderaufgliederungen sowie einer elektronischen Übermittlung der Meldungen über das Bundesbank‑ExtraNet bis zum letzten Geschäftstag des Folgemonats.