Richtlinien zur Monatlichen Bilanzstatistik - Gegenüberstellung der Versionen 2014-01 und 2015-07 (Änderungen)

09.11.2015 Ausgabe 2015-07

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Zusammenfassung

Die Deutsche Bundesbank stellt hier eine Gegenüberstellung zweier Versionen der „Richtlinien zur Monatlichen Bilanzstatistik“ als reine Dokumentationshilfe bereit, um die Änderungen zwischen den Fassungen 2014-01 und 2015-07 zu erläutern. Die Fassung trägt den Stand Juli 2015, bezieht sich auf MFIs und Nicht-MFIs (Banken, Nichtbanken) im Inland und Ausland und verweist als verbindliche Grundlage auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute“, Stand Juli 2015. Inhaltlich werden die sektorale Abgrenzung und Definitionen der Wirtschaftssektoren (z.B. Banken/MFIs, nichtfinanzielle Unternehmen – Ziffer 20, finanzielle Unternehmen ohne MFIs – Ziffer 21, Privatpersonen – Ziffer 321, Organisationen ohne Erwerbszweck – Ziffer 422, öffentliche Haushalte – Ziffer 53, Sozialversicherung – Ziffer 531, ausländische Sektoren) sowie die Fristengliederung und allgemeine Ausweisregeln (Handelsbestand, Buchungsstandsprinzip, Monatsende) präzisiert. Es werden zahlreiche Verweise auf die „Bankenstatistik Kundensystematik“ (Statistische Sonderveröffentlichung 2, verschiedene Stände, u.a. Juli 2013, Juli 2015) und auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) sowie auf Rechtsgrundlagen wie § 1 KWG, § 340f HGB und Art. 31 EGHGB aufgenommen. Die sektorale Zuordnung wird durch detaillierte Branchenschlüssel (z.B. 64D, 64H, 64M, 65A–65C, 660) und ESVG-Schlüssel ergänzt, etwa zur Identifikation von Versicherungsunternehmen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen und sonstigen Finanzierungsinstitutionen. Die Richtlinien enthalten zudem konkrete Vorgaben zur Fristenklassifizierung (z.B. Behandlung von revolvierenden Krediten, Kreditkartenforderungen, Prolongationen, Tilgungsstreckungsdarlehen, Gläubiger- vs. Schuldnerkündigungsrechte) sowie zur Behandlung von Buchforderungen, Wertpapieren und Monatsendständen. Ein umfangreiches Verzeichnis nennt die betroffenen Meldevordrucke und Anlagen (u.a. HV11/HV21/HV22-Positionen, Anlagen A1, B1–B7, E1–E3, H, I, L, O, P, Q, S, A1B/B1B etc.) einschließlich BAUSP-Varianten für Bausparkassen sowie THV1/THV2 und TA/TB für Auslandstöchter. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass gelb markierte Seitenverweise technisch bedingt nicht aktualisiert sind und dass bei Abweichungen stets die offizielle Fassung der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 maßgeblich ist. Zu den Änderungen zählen u.a. die Übernahme der ESVG-2010-Logik (Markt-/Nichtmarktproduzenten), die neu gefasste Zuordnung von Sondervermögen und Extrahaushalten ab Dezember 2014 (Ausweis als „Extrahaushalte“ bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung) sowie Präzisierungen bei Bausparkassenmeldungen, Bewertungs­korrektur-Anlagen (A1B–E3B) und Verbriefungs- sowie Forderungsverkaufsformularen (O1–O2, P1, S1).