Allgemeine Richtlinien zur Monatlichen Bilanzstatistik, Änderungen (2022-01)

31.01.2022 Ausgabe 2022-01

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Fassung der „Allgemeinen Richtlinien“ zur Monatlichen Bilanzstatistik mit Änderungen, die auch für andere bankstatistische Kapitel gelten. Die Fassung trägt den Stand 31.01.2022, beschreibt Änderungen gegenüber der seit 2021-07 gültigen Version, markiert neue bzw. geänderte Textpassagen farblich (blau bzw. zusätzlich grau) und enthält den Hinweis, dass gelb hinterlegte Stellen noch zu aktualisieren sind. Inhaltlich definiert das Dokument u. a. die Wirtschaftssektoren (Banken/Nichtbanken, MFIs/Nicht-MFIs, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) sowie die Begriffe institutionelle Einheit, Inland, Ausland und den Inlandsteil, und ordnet inländische und ausländische Gegenparteien detailliert zu. Es konkretisiert die sektorale Zuordnung nichtfinanzieller und finanzieller Unternehmen (einschließlich Nicht-MFI-Kreditinstitute, Investmentvermögen, Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute), öffentlicher Fonds/Einrichtungen/Unternehmen, Sozialversicherung und Extrahaushalte und verweist dabei auf die Bankenstatistik-Kundensystematik (Statistische Sonderveröffentlichung 2) sowie auf Verzeichnisse und Listen auf den Internetseiten der Bundesbank, EZB und des Statistischen Bundesamts. Es regelt die Fristengliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten (u. a. Umgang mit Kündigungsfristen, Rahmenkrediten, revolvierenden Krediten, Kreditkartenforderungen, Prolongationen, Tilgungsstreckungsdarlehen) und die Zuordnung zu Laufzeitbändern, einschließlich spezieller Hinweise zu befristungsunschädlichen vorzeitigen Rücknahmen und zur Bedeutung von Gläubigerkündigungsrechten. Das Dokument enthält Vorgaben zur Umrechnung von Fremdwährungspositionen in Euro anhand der ESZB-Referenzkurse sowie zur buchungstechnischen Behandlung der Umrechnungsdifferenzen in den Positionen HV11/176/HV12/187 und HV21/326/HV22/506. Es verweist auf zentrale europäische Rechtsgrundlagen, insbesondere Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (ESVG 2010), Verordnung (EG) Nr. 2533/98 und 2532/98, Verordnung (EU) Nr. 1071/2013, 1072/2013, (EU) 2016/867 sowie den Beschluss EZB/2010/10 zu Sanktionsverfahren, und grenzt dabei die Meldepflichten und Mindestanforderungen für MFIs im Euroraum ab. Dargestellt werden Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der bankstatistischen Meldepflichten, mögliche Sanktionen, die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an EZB, ESZB-Notenbanken, Aufsichtsbehörden, ESS-Stellen und BIZ sowie die damit verbundenen Geheimschutz- und Aufbewahrungspflichten. Abschließend beschreibt das Dokument das Vorgehen bei Firmenzusammenschlüssen, Aufspaltungen oder ähnlichen Reorganisationsmaßnahmen mit Beteiligung meldepflichtiger Banken (MFIs), einschließlich der Möglichkeit von Individualabsprachen mit der Bundesbank über Übergangsregelungen für die bankstatistische Berichterstattung.