Allgemeine Richtlinien zur Monatlichen Bilanzstatistik (2022-01)

31.01.2022 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um die von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen „Allgemeinen Richtlinien“ zur Monatlichen Bilanzstatistik, die definitions- und konventionsübergreifend auch für weitere Kapitel der bankstatistischen Richtlinien gelten. Der Stand der vorliegenden Fassung ist der 31.01.2022; farbliche Markierungen (gelb, rot, grün) kennzeichnen Änderungen gegenüber der Version 2021-07, einschließlich einer nachträglichen Anpassung der Definition des „Buchungsstandsprinzips“. Inhaltlich werden die sektorspezifische Kundensystematik und die Abgrenzung der Wirtschaftssektoren (u. a. Banken/MFIs, Nicht-MFIs, nichtfinanzielle Unternehmen, finanzielle Unternehmen ohne MFIs, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte, in- und ausländische Sektoren) beschrieben und mit Querverweisen auf einzelne Ziffern (z. B. 20, 21, 50, 51) sowie Anlagen der BISTA verknüpft. Es werden detaillierte Definitionen institutioneller Einheiten (unter Bezug auf ESVG 2010, Verordnung (EU) Nr. 549/2013) und des Konzepts der „einzigen Niederlassung“ (Art. 2 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2533/98) sowie der Begriffe Inland, Ausland, Inlandsteil und Auslandsteil von Unternehmen gegeben. Die Richtlinien enthalten eine systematische Gliederung der Laufzeiten („Fristengliederung“) für Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich spezieller Regelungen zu revolvierenden Krediten, Rahmenvereinbarungen, Prolongationen, Tilgungsstreckungsdarlehen und zur Behandlung von Gläubiger- und Schuldnerkündigungsrechten. Sie legen fest, wie Fremdwährungspositionen in Euro umzurechnen sind, einschließlich der Verwendung der ESZB-Referenzkurse und der Zuordnung der resultierenden Umrechnungsdifferenzen zu den Positionen HV11/176 bzw. HV21/326 (einschließlich der Unterpositionen HV12/187 und HV22/506). Das Dokument beschreibt Meldepflichten und Qualitätsanforderungen an MFIs im Euroraum auf Basis der EZB-Verordnungen (u. a. Verordnung (EU) Nr. 379/2021, Nr. 1072/2013, Nr. 2016/867) und erläutert das EZB-Verfahren zur Überwachung der Einhaltung, einschließlich der Mindestanforderungen an Übermittlung, Genauigkeit, konzeptionelle Erfüllung und Korrekturen. Es werden Sanktions- und Übermittlungsregelungen für vertrauliche statistische Daten nach Verordnung (EG) Nr. 2532/98 und Verordnung (EG) Nr. 2533/98 beschrieben, einschließlich der möglichen Weitergabe an EZB, ESZB-Notenbanken, Aufsichtsbehörden, ESS-Stellen, den ESM und die BIZ sowie der daraus abgeleiteten Aufbewahrungsfristen für bankstatistisches Schriftgut. Schließlich wird ein Verfahren für den Umgang mit Firmenzusammenschlüssen, -aufspaltungen oder ähnlichen reorganisatorischen Maßnahmen von meldepflichtigen Banken (MFIs) beschrieben, wonach in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank individuelle Übergangsregelungen für die bankstatistische Berichterstattung (getrennte/gemeinsame Meldungen, maximal sechs Monate) vereinbart werden können.