Monatliche Bilanzstatistik Ausweis der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der ersten Serie (GLRG-1) in der monatlichen Bilanzstatistik (noch nicht zurückgezahlte Volumina) 26.08.2016 Rundschreiben 49/2016

25.08.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 49/2016 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 10, zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben vom 26. August 2016 richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und betrifft Institute, die an GLRG-1 teilgenommen und Volumina noch nicht vollständig zurückgezahlt haben. Inhaltlich regelt das Rundschreiben den Ausweis der noch nicht zurückgezahlten Volumina der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der ersten Serie (GLRG-1) in der Monatlichen Bilanzstatistik in Anlage A2, Zeile 114, Spalte 04 („mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren“). Die Laufzeit ist im Laufzeitband der Ursprungslaufzeit auszuweisen und berechnet sich vom jeweiligen Abwicklungstermin der GLRG-1-Geschäfte (GLRG-1.1 bis GLRG-1.8) bis zum Ende der Laufzeit am 26.09.2018. Die Möglichkeit der vorzeitigen „Gläubigerkündigung“ durch die EZB mittels Pflichtrückzahlung entfällt, und noch ausstehende freiwillige vorzeitige Rückzahlungstermine bleiben als Schuldnerkündigungsrechte bei der fristenmäßigen Zuordnung unberücksichtigt. Institute, die bis zum 31.08.2016 zu einer Pflichtrückzahlung aufgefordert werden oder würden, weisen die entsprechenden Volumina in der BISTA per August 2016 letztmalig aus und verwenden dafür weiterhin die bisherigen Fristenbänder. Als rechtliche bzw. methodische Bezugnahme verweist das Rundschreiben auf die „Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik, II. Fristengliederung, Seite 17“ in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute – Richtlinien vom Januar 2016“.