Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen 01.09.2015 Rundschreiben 47/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 47/2015 der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik, S 10) zu Berichtspflichten in der Bilanzstatistik für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen. Das Schreiben datiert vom 31. August 2015, betrifft Banken (MFIs) und deren Rechenzentralen im Inland und verweist auf die Berichtsperioden ab Ultimo 4/2013 sowie auf den GLRG-Zeitplan 2015 und die ab 2016 geltenden Einreichungstermine. Inhaltlich regelt das Rundschreiben u. a. Einreichungsfristen und -pflichten für den Y1-Meldebogen über das Meldeportal AMS, die fortlaufenden Y1-Meldungen bis zur Fälligkeit der GLRGs im September 2018, die Behandlung von Bankverschmelzungen (Y1-Datenhistorie ab Ultimo 4/2013) sowie die Erfassung von Wechselkursbedingten Bestandsveränderungen als „sonstige Anpassungen“ in den Anwahlpositionen Y1.321/01 und Y1.321/02. Es präzisiert die relevanten Fremdwährungs- und Auslandsstatus-Positionen (u. a. Anlage FW: FW506, FW516–FW519, FW521–FW523, FW520, FW522, FW524 sowie Anlage R11-Positionen 109–114) und ordnet die GLRG-Geschäfte in der monatlichen Bilanzstatistik der Banken (BISTA) der Anlage A2, Zeile 114 zu (mit spezifischer Zuordnung zu A2.114/02, /03, /04 für GLRG 1–5). Rechtlich verweist das Rundschreiben auf Art. 8 (8) des EZB-Beschlusses EZB/2014/34 vom 29.07.2014 zur jährlichen Prüfung der GLRG-Bilanzdaten, auf die Kundeninformationen der Bundesbank an GLRG-Einzelbieter und -Gruppeninstitute sowie auf weitere Bundesbank-Rundschreiben (Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015 und 27/2015). Neu bzw. konkretisiert werden die Einreichungsfristen (z. B. 3. September 2015, 15:30 Uhr für die Berichtsperiode 5/2015 bis 7/2015), die Pflicht zur durchgängigen Y1-Berichterstattung bis zur GLRG-Fälligkeit, die Behandlung von Bankverschmelzungen und Korrekturmeldungen, die Pflicht zur jährlichen Prüfung der GLRG-Bilanzdaten für 2014 (mit Rückmeldetermin 30. Oktober 2015 und möglichen zusätzlichen Prüfaufträgen bis 4. September 2015) sowie die Klarstellung, dass Banken (MFIs), die nicht an GLRGs teilnehmen und dies nicht beabsichtigen, von diesen Pflichten nicht betroffen sind.