Monatliche Bilanzstatistik, MFI-Zinsstatistik, Emissionsstatistik, Elektronische Einreichung (XMW) Neufassung der EZB-Verordnungen und Umsetzung der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) – Ergänzende Hinweise zu den Ausweisvorgaben in der monatlichen Bilanzstatistik, der MFI-Zinsstatistik und der Emissionsstatistik 24.08.2011 Rundschreiben 45/2011
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 45/2011 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur monatlichen Bilanzstatistik, MFI‑Zinsstatistik, Emissionsstatistik und zur elektronischen Einreichung (XMW). Es datiert vom 24. August 2011 und enthält ergänzende Hinweise zur Umsetzung der Neufassung der EZB‑Verordnungen und der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für inländische Banken (MFIs), ihre Auslandsfilialen sowie Bausparkassen. Inhaltlich präzisiert es die Untergliederung von Überziehungs-, revolvierenden und Kreditkartenkrediten nach Verwendungszweck in BISTA (Formulare B3, B3B, B4, B4B, B7) und ZISTA (Schema ZA und ZB) sowie deren Zuordnung zu Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten nach Kundensystematik. Es konkretisiert die Definition von Ratenkrediten in Anlage B4 der BISTA im Abgleich mit der Kreditnehmerstatistik (VJKRE), grenzt diese gegenüber Hypothekarkrediten ab und nennt spezifische Ausweiszeilen (z. B. Zeile 123, 126, 127) für bestimmte grundpfandrechtlich gesicherte Kredite. Zudem wird aufgrund der Änderungen der RechKredV (§ 39 Übergangsvorschriften) die Bestimmung der Laufzeit von Schuldverschreibungen neu gefasst, wobei künftig die vertragliche Laufzeit zwischen Emissionstag und Tilgungstermin maßgeblich ist und u. a. Position HV21/231 und die Anlagen E1/F1 der BISTA sowie den Meldebogen A der Emissionsstatistik betrifft. Das Rundschreiben kündigt überarbeitete BISTA‑Meldeschemata (B3, B3B, B4, B4B) und angepasste Abstimmgleichungen für Formularprüfungen (BISTA B3, B4, B7 und VJKRE V1, V2) an, die ab Meldetermin Dezember 2011 (einzureichen Januar 2012) gelten und verweist auf deren Bereitstellung im Formular‑Center der Bundesbank. Es enthält technische Vorgaben zur elektronischen Einreichung von Meldungen und legt fest, dass EMW‑Formate über das Bundesbank‑ExtraNet nur noch bis Ende 2011 akzeptiert werden, womit eine rechtzeitige Umstellung der Meldepflichtigen auf das XMW‑Format gefordert wird. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Forderungsan- und ‑verkäufen im Rahmen von Factoring, Forfaitierung und Leasing in der BISTA‑Anlage O1 noch mit der EZB abgestimmt wird und hierzu später konkretisierende Hinweise veröffentlicht werden sollen.