Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften Anordnung neuer Meldeanforderungen nach §18 Bundesbankgesetz 07.05.2014 Rundschreiben 31/2014

07.05.2014

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Nr. 31/2014) zur Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften (FVCs). Das Schreiben datiert vom 7. Mai 2014 und richtet sich an Verbriefungszweckgesellschaften, mit Bezug auf die Neufassung der Anordnung nach § 18 Bundesbankgesetz. Inhaltlich informiert die Bundesbank über die vom Vorstand am 9. April 2014 neu gefasste Anordnung für die Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften. Die endgültigen Meldeanforderungen werden über die Bundesbank-Website bereitgestellt, unter dem Pfad „Service“ > „Meldewesen“ > „Bankenstatistik“ > „Neufassung der EZB-Verordnungen“ > „Informationen zur Neufassung der FVC-Meldungen ab Dezember 2014“. Rechtsgrundlage der neuen Meldeanforderungen ist § 18 Bundesbankgesetz, und die zugehörige Bundesbankmitteilung ist als PDF (Mitteilung vom 09.04.2014, Kennung 8003/2014) abrufbar. Die FVCs werden aufgefordert, organisatorische und technische Vorbereitungen zu treffen, um die neuen Meldeanforderungen zu erfüllen. Erstmalig sind die neuen Meldungen im Januar 2015 für das 4. Quartal 2014 an die Bundesbank zu übermitteln.