Monatliche Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG) teilnehmen 29.08.2016 Rundschreiben 50/2016
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 50/2016 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG) teilnehmen. Es richtet sich an Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und gilt nur für Institute, die an GLRG-II-Geschäften teilnehmen oder teilnehmen wollen. Inhaltlich regelt es insbesondere die Einreichungsfristen und technischen Meldeanforderungen zum Ersten Meldeschema Y2 für den Berichtszeitraum 1. Februar 2015 bis 31. Januar 2016 über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), einschließlich der korrekten Auswahl des Meldezeitraums 01.2016. Das Schreiben beschreibt die Anforderungen an Korrekturen bereits eingereichter Y2-Meldebögen, den Umgang mit rückwirkenden BISTA-Korrekturen, die Nutzung der Berechnungsoption nach Punkt 5.2.1.2 des Rundschreibens Nr. 29/2016 sowie entsprechende Kennzeichnung von E-Mails (Y1/Y2, MFI-Code, Zeitraum der Korrekturen). Es verweist auf zusätzliche Hilfsdokumente, insbesondere das Bundesbank-Rundschreiben Nr. 29/2016, den „Unverbindlichen Zeitplan für die zweite Serie der GLRG II“, die Ausfüllhilfe zur Wechselkursanpassung (Y2 Zeile 321) und hebt die Verbindung zum Vordruck R11 (Auslandsstatus der Banken, nur Eurowährungsgebiet) hervor. Ferner behandelt das Rundschreiben die Auswirkungen rechtlicher Fusionen seit dem 17. Juni 2016 auf GLRG-II-Meldungen und fordert betroffene Institute zur Kontaktaufnahme per E-Mail mit spezifischer Betreffkennzeichnung auf. Für GLRG-1 stellt das Schreiben klar, dass aufgrund des EZB-Beschlusses EZB/2016/11 vom 28.04.2016 (Anpassung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung EZB/2014/34) nach dem per 04.2016 endenden Berichtszeitraum keine Y1-Meldungen mehr einzureichen sind, wobei für die Berichtszeiträume 04.2014 bis 04.2016 weiterhin Korrekturanforderungen möglich bleiben. Neu bzw. klargestellt werden insbesondere die letztmaligen Fristen zur Einreichung bzw. Revision der Y2-Meldeschemata für GLRG-II, die Beendigung der Y1-Berichtspflicht für GLRG-1 und die detaillierten prozessualen Vorgaben für Korrekturen, Wechselkursbereinigungen und Fusionen.