Depotstatistik 2004 18.10.2004 Rundschreiben
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 11-3) zur Depotstatistik für Banken (MFIs ohne Bausparkassen). Es handelt sich um das Rundschreiben Nr. 45/2004 vom 18. Oktober 2004 zur Depotstatistik per Ende 2004 mit Meldepflicht für Banken des Inlands. Das Schreiben verweist auf die gültigen Richtlinien zur Depotstatistik in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 sowie auf die im Formular-Center abrufbaren Einzel-Vordrucke und enthält detaillierte Hinweise zur Verwendung von Durchschnittskursen und zur Anlage WA. Es nennt konkrete Wertpapier-Kenn-Nummern für Durchschnittskurse (u. a. WKN 846892, 846978, 846979, 846998) sowie Vorgaben zur Behandlung von verschiedenen Wertpapierarten (Rentenwerte, Investmentzertifikate, Aktien, Fremdwährungsanleihen) und zur Nichtaufnahme bestimmter Fremdwährungspapiere ohne Kursinformation in die Meldung. Für die Anlage WA werden Prüfregeln zur Summenbildung (Zeile 999, Abstimmgleichung mit W4 Zeile 100), der Ausschluss des Emittentenlandes Deutschland (004) und die verbindliche Verwendung neuer Länderschlüssel ab 1. Januar 2003 (u. a. 106–109 für Vereinigtes Königreich, Guernsey, Jersey, Insel Man sowie 017 und 018 für Belgien und Luxemburg) festgelegt. Das Rundschreiben stellt klar, dass die Depotstatistik per Ende 2004 hinsichtlich Meldeschema und Meldeform letztmalig in der bisherigen Form erfolgt und insbesondere nicht über das Bundesbank-ExtraNet übermittelt werden kann. Es ordnet an, dass die Meldung zur Depotstatistik einschließlich der Anlage WA (mit Fehlanzeige bei Nichtvorliegen) bis zum 28. Februar 2005 in einfacher Ausfertigung direkt an die Deutsche Bundesbank – Zentrale in Frankfurt am Main zu senden ist.