Bankenstatistik Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) und 2. Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die elektronische Einreichung, Auftragserteilung, Datenauslieferung und Kundeninformation (EADK-Bedingungen) 20.06.2003 Rundschreiben 32/2003

24.06.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 32/2003 der Deutschen Bundesbank, Zentrale Frankfurt, zur Bankenstatistik und zur elektronischen Einreichung bankstatistischer Meldungen via Bundesbank-ExtraNet. Das Schreiben vom 20. Juni 2003 richtet sich an monetäre Finanzinstitute sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich betrifft es insbesondere die Umstellung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik (BISTA), zum monatlichen Auslandsstatus der Banken (AUSTA), zur vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik (VJKRE) und zur jährlichen Depotstatistik (DEPOT) auf elektronische Datenübermittlung. Die Bundesbank erläutert technische Formate (EMW-Format und künftig ein einheitliches XML-Format), den sicheren Übertragungsweg über das Bundesbank-ExtraNet sowie verweist auf technische Spezifikationen und FAQ-Bereiche auf ihrer Internetseite. Es werden unterschiedliche Anforderungen und Handlungsbedarfe für bisherige Papiermelder, DFÜ-/Magnetband-Nutzer, Rechenzentralen und „Bandeinreicher“ beschrieben, einschließlich des Umgangs mit formalfehlerhaften Meldungen. Das Rundschreiben nennt fachbereichsbezogene E-Mail-Adressen für BISTA, AUSTA, VJKRE und DEPOT sowie persönliche Ansprechpartner für inhaltliche und technische Fragen in der Bundesbank-Zentrale. Es verweist auf die neuen Lieferterminvorgaben der Europäischen Zentralbank und auf die Pflicht, ab Januar 2005 (Meldungen per Ende Dezember 2004) den elektronischen Datentransfer zu nutzen. Neu bzw. geändert werden die obligatorische Nutzung des Bundesbank-ExtraNet, die Ablösung von Papiermeldungen und die Anpassung der bankstatistischen Anordnungen hinsichtlich des vorgeschriebenen Übermittlungswegs.