Depotstatistik 2003 25.11.2003 Rundschreiben 60/2003
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Nr. 60/2003) vom 25. November 2003 zur Depotstatistik, adressiert an alle Kapitalanlagegesellschaften. Es bezieht sich auf die Depotstatistik per Ende 2003 und verweist für Richtlinien und Vordrucke auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik“ sowie auf die Internetseite der Bundesbank im Bereich Meldewesen/Bankenstatistik/Depotstatistik. Inhaltlich erläutert das Schreiben die Meldepflichten zur jährlichen Depotstatistik, insbesondere die Nutzung der jeweils gültigen Vordrucke und die freiwillige Meldung von Daten durch Fondsplattformen. Ein Schwerpunkt ist die Anlage WA, in der ausländische Wertpapierfonds von meldepflichtigen Gesellschaften in Spalte 70 nach Emittentenländern aufzugliedern sind, wobei die Summe der Länderwerte mit Zeile 999 und der Abstimmgleichung zur Meldung W4 Zeile 100 übereinstimmen muss. Das Rundschreiben informiert über die ab 1. Januar 2003 geänderten Länderschlüssel, insbesondere die Aufteilung des bisherigen Schlüssels 006 in die neuen Schlüssel 106 bis 109 für Vereinigtes Königreich, Guernsey, Jersey und Insel Man sowie die neuen Schlüssel 017 und 018 für Belgien und Luxemburg. Zudem wird die organisatorische Änderung mitgeteilt, dass die Hauptverwaltungen der Bundesbank künftig nicht mehr in das Einreichungs- und Aufbereitungsverfahren der Depotstatistikmeldungen einbezogen sind. Abschließend werden die Kapitalanlagegesellschaften aufgefordert, ihre Meldungen einschließlich Anlage WA – auch Fehlanzeigen – bis zum 28. Februar 2004 direkt an die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main zu senden.