Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 12.02.2019 Rundschreiben 08/2019
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 08/2019 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 10, zur Bankenstatistik, Kundensystematik und Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 12. Februar 2019 und betrifft insbesondere meldepflichtige Banken mit Inlands- und ggf. Auslandszweigstellen im Rahmen der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Inhaltlich informiert es über die neue Liste der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) des Statistischen Bundesamtes und deren Nutzung für die Kundensystematik und den Ausweis öffentlicher Einrichtungen in der monatlichen Bilanzstatistik, einschließlich der ‚darunter‘-Position „Extrahaushalte“. Es verweist auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Listen der Extrahaushalte und der sFEU (Stand 1. Januar 2018, spätere Aktualisierung voraussichtlich Juni 2019), gibt die entsprechenden Download-Links und nennt frühere einschlägige bankstatistische Rundschreiben (u. a. Nr. 23/2012, 69/2014, 43/2015, 42/2016, 44/2017, 57/2018). Das Rundschreiben fordert die Institute auf, Kunden anhand der genannten Listen korrekt den Sektoren nicht-finanzielle/finanzielle Unternehmen bzw. Organisationen ohne Erwerbszweck zuzuordnen, Umschlüsselungen falsch im Staatssektor ausgewiesener sFEU vorzunehmen und größere Positionsveränderungen formlos an die jeweils zuständigen Fachbereiche zu melden. Es enthält zahlreiche Kontaktadressen für Fragen und Änderungsmitteilungen zu verschiedenen Statistikbereichen (u. a. statistik-S100, kreditnehmerstatistik, zinsstatistik, wp-invest-statistik, statistik-S120, riad-dqm sowie [email protected]). Zudem erinnert das Schreiben an die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten in der BISTA für den Berichtsmonat Februar 2019, konkret in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Referenzjahres 2018 nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen zu melden ist. Abschließend wird festgelegt, dass diese Meldepositionen wie in den Vorjahren elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln sind und die Meldepflicht für Banken mit Auslandszweigstellen die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut umfasst.