Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) Jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten 23.07.2013 Rundschreiben 40/2013

23.07.2013

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 40/2013 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 15) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Es richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und betrifft die jährliche Meldung per 31. Juli. In der BISTA-Meldeposition HV22 450 ist einmal jährlich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen. Meldepflichtig sind auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten, bei denen die technisch vorhandene Zahlungsverkehrsfunktion nicht genutzt wird. Nicht zu melden sind unter anderem Kreditkarten (einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und Karten mit Abrechnung über ein Kreditkartensystem) sowie reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card. Es wird auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik“ (Stand Januar 2013, Abschnitt III Debitkarten/Kreditkarten) und auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 verwiesen. Das Rundschreiben stellt klar, dass Doppelzählungen durch regelmäßigen Austausch von Karten bei einem Karteninhaber zu vermeiden sind.