Mindestreserven 09.06.2009 Rundschreiben 17/2009
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 17/2009 der Deutschen Bundesbank vom 9. Juni 2009 an alle Kreditinstitute zur Mindestreservehaltung. Es enthält unverbindliche Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden der Jahre 2010 und 2011 und bezieht sich jeweils auf alle nach der EZB-Verordnung EZB/2003/9 mindestreservepflichtigen Institute. In tabellarischer Form werden für jede Mindestreserve-Erfüllungsperiode Beginn und Ende, Dauer in Tagen, der maßgebende Berichtsmonat gemäß Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik, der letzte Termin für Berichtigungen („Notification Date“) und der Anerkennungstermin („Acknowledgement Date“) aufgeführt. Die Terminangaben beruhen auf dem von der Europäischen Zentralbank in der Pressemitteilung vom 29. Mai 2009 veröffentlichten unverbindlichen Kalender gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht vom 12. September 2003 (EZB/2003/9). Als „Notification Date“ werden jeweils drei Geschäftstage vor Beginn der Mindestreserve-Erfüllungsperiode festgelegt, als „Acknowledgement Date“ ein Geschäftstag vor Beginn, an dem das Reserve-Soll endgültig anerkannt und „eingefroren“ wird. Das Rundschreiben erläutert, dass das Ausbleiben einer Reaktion der Bundesbank als Anerkennung des von den Instituten gemeldeten Reserve-Solls für die betreffende Mindestreserve-Erfüllungsperiode gilt. In einer Fußnote wird klargestellt, dass der EZB-Rat nach Artikel 7 Absatz 2 der genannten Verordnung den Kalender bei außergewöhnlichen Umständen ändern kann und solche Änderungen rechtzeitig vor Beginn der Mindestreserve-Erfüllungsperiode zu veröffentlichen sind. Für Rückfragen zum Kalender und zum Instrument Mindestreserve werden konkrete Ansprechpartner der Deutschen Bundesbank mit Telefonnummern und der E-Mail-Adresse [email protected] genannt.