Bankenstatistik/ Kreditdatenstatistik (AnaCredit) 15.01.2024 Rundschreiben 04/2024

15.01.2024

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 04/2024 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik/Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an MFIs, Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Es gilt ab Meldetermin Februar 2024 und konkretisiert bereits im Juli 2023 mit dem technischen Meldeschema AnaCredit Version 2.5 angekündigte Änderungen. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die Einführung der neuen nationalen Kennung DE_PS_CD für deutsche öffentliche Einheiten (Kernhaushalte, Extrahaushalte, sFEU) einschließlich Priorität der nationalen Kennungen sowie Fristen zur Nachmeldung bei bisherigem DE_NOTAP_CD. Zusätzlich werden durch das MoPeG die neue Rechtsform DE111 für eingetragene GbRs (eGbR) und deren Meldung mit Gesellschaftsregistereintrag als DE_TRD_RGSTR_CD („GsR“/„GSR“) sowie die neue Rechtsform „FBRANCH“ für ausländische Niederlassungen im Rechtsform-Attribut eingeführt. Das Schreiben beschreibt Änderungen bei den RIAD-Rückmeldungen zu Vertragspartnerstammdaten (Erweiterung auf alle Validierungsfehler ab September 2018, spätere Aufnahme des Gültigkeitsendes VLD_T, Datei-bezogene Behandlung von DS-Validierungsfehlern und Wegfall des Codes AK0001 bei DS-Fehlern) und verweist u. a. auf die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik, das AnaCredit-Meldeschema und das Handbuch zu den Validierungsregeln. Rechtliche und statistische Bezüge umfassen das MoPeG, §§ 705, 707 ff. BGB in neuer Fassung sowie die Kundensystematik (Statistische Sonderveröffentlichung 2) und die Zuordnung der öffentlichen Einheiten zum Staatssektor. Neu ist zudem, dass Rundschreiben zu AnaCredit künftig ausschließlich elektronisch über die Bundesbank-Website bereitgestellt werden, mit der Empfehlung, die Newsletter „Bankenstatistik: AnaCredit“ und „Bankenstatistik“ zu abonnieren und bei Fachfragen die angegebenen AnaCredit- und Kundensystematik-Mailadressen zu nutzen.