Bankenstatistik Rundungsverfahren in der monatlichen Bilanzstatistik und vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik 28.02.2013 Rundschreiben 12/2013
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Bankenstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es handelt sich um das Rundschreiben Nr. 12/2013 vom 28. Februar 2013 und betrifft die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) und die vierteljährliche Kreditnehmerstatistik (VJKRE) von meldepflichtigen Instituten. Inhaltlich werden Anforderungen an formalfehlerfreie Meldungen, die Nichtakzeptanz von Rundungsdifferenzen ab dem nächsten Meldetermin und ein programmiertes Rundungsverfahren für Euro/Cent-Daten in Tsd-Euro erläutert, einschließlich der Schritte a) bis d) und der Abstimmung von Aktiv- und Passivseite. Die Anlage beschreibt konkret Rundungs- und Abstimmprozesse für Anlagen A bis S1 sowie J und K (BAUSP), u. a. mit Formeln für Anlage A1 (z. B. A1 111 05, A1 110 05, A1 100 05), der Abstimmung von Spareinlagen (Anlagen D1/D2) und der Abstimmung der B-Anlagen mit der vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik (Vordrucke V1–V4, VA/VB). Es wird auf frühere Rundschreiben Nr. 32/2003 und Nr. 50/2004 sowie auf die Bereitstellung einer aktualisierten Fassung der Abstimmgleichungen für Formalprüfungen im Internet und per Newsletter hingewiesen, mit Verweisen auf die Bundesbank-Webseiten für BISTA- und Kreditnehmerstatistikformulare. Neu bzw. verschärft ist, dass die Bundesbank künftig keine Rundungsdifferenzen und Formalfehler mehr akzeptiert und diese vollständig von den meldepflichtigen Instituten bzw. deren Rechenzentralen/Softwareanbietern vor der Einreichung zu bereinigen sind. Das Rundschreiben fordert die Nutzung geeigneter (programmiert implementierter) Rundungsverfahren, legt Ausgleichsmechanismen für Rundungsdifferenzen fest (z. B. über größere Last-/Gutschriften, „Sonstiges Treuhandvermögen“ HV11 123, „Sonstige Treuhandverbindlichkeiten“ HV21 243, „Übrige Aktiva“ HV11 176, „Übrige Passiva“ HV21 326) und verlangt Transparenz der Ausgleichsbeträge für die Sachbearbeiter.