Bankenstatistik 24.10.2002 Rundschreiben 12/2002 (neu)
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik mit dem Datum 24.10.2002 und der Kennzeichnung Rundschreiben 12/2002 (neu). Das Schreiben bezieht sich auf meldepflichtige Kreditinstitute und behandelt die Monatliche Bilanzstatistik, ohne im sichtbaren Ausschnitt den genauen Institutsumfang (z.B. nur MFIs oder weitere Institute) zu konkretisieren. Inhaltlich geht es um die Anpassung bzw. Festlegung von Meldeanforderungen und technischen Spezifikationen (inklusive Bezug auf bbk-xmw-bsm-ähnliche Strukturen) für die elektronische Übermittlung der statistischen Bankenmeldungen. Das Rundschreiben nennt interne Bundesbank-Referenzen bzw. Kennungen wie „XK9;K@@“, „X99;Y@@“ und verweist auf Dateien bzw. Dokumente unter einer Adresse mit „CEEE\JJJF“, die offenbar die Detailregelungen oder Formate enthalten. Es werden Prüf- und Konsistenzanforderungen an die Meldedaten angesprochen, die sich auf die Korrektheit von Summen, Einzelpositionen und formale Plausibilitäten in den Meldungen beziehen. Das Rundschreiben kennzeichnet bestimmte Versionen der technischen Anforderungen mit einem Gültigkeitszeitraum („a=M747=0?0“ bzw. „a=M747=0(-_G@@“) und deutet damit an, ab wann neue oder geänderte Meldeformate anzuwenden sind. Neu oder geändert ist insbesondere die verpflichtende Nutzung der genannten aktualisierten technischen Spezifikationen für die Bankenstatistikmeldungen, die alte Versionen ablösen und für Meldungen ab den im Text genannten Ständen verbindlich werden.