Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen - Information über technische Umsetzungsfragen des Projekts - 23.07.2014 Rundschreiben 45/2014
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 45/2014 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Statistik S 10) zur Bilanzstatistik und den Berichtspflichten im Zusammenhang mit den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs/TLTROs). Es gilt für Banken (MFIs) einschließlich GLRG-Bietergruppen und deren Mitglieder im In- und EWU-Ausland und bezieht sich auf Meldungen zu Forderungen gegenüber nichtfinanziellen Unternehmen und Privatpersonen im Euroraum; Stand der Anlagen ist u.a. der 21.07.2014. Inhaltlich führt das Schreiben das Meldeschema Y1 (Anlage Y1, Blätter 1 und 2) für GLRG-Teilnehmer ein, beschreibt dessen Abgleich mit der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) und legt zahlreiche Formalprüfungen (Anlage 2, Gleichungen 1–48) zur Konsistenzkontrolle und zur Zuordnung zu BISTA-Meldeschemata (B1/B3/B4, P1, Q1, O1/O2, B1B/B3B/B4B, BAUSP-Schemata) fest. Es verweist ausdrücklich auf die EZB-Verordnung über die Bilanz der MFIs (EZB/2013/33 bzw. Vorversion EZB/2008/32), das „Manual on MFI balance sheet statistics“, die GLRG-Richtlinien („Guidelines for completing the reporting template“), das ursprüngliche EZB-TLTRO-Meldeschema sowie auf die Bundesbank-Mitteilung Nr. 8002/2014 zur Nutzung der BISTA-Inlandsteilmeldung. Neu ist, dass GLRG-Teilnehmer regelmäßig vorgegebene Bilanzdaten nach Schema Y1 zu melden haben, wobei für GLRG-Gruppen disaggregierte Meldungen je Mitglied sowie eine zusätzliche aggregierte Meldung des Leitinstituts gefordert werden und ausländische Gruppenmitglieder nur originäre EZB-Positionen befüllen müssen. Die Meldetermine werden konkret vorgegeben: das ausgefüllte Y1-Schema ist für die Zeiträume 01.05.2013–30.04.2014 (Kennziffer 906=„12“) und 01.05.2014–31.07.2014 (Kennziffer 906=„3“) bis spätestens 28.08.2014, 15:30 Uhr, auf einem noch festzulegenden Einreichungsweg bei der Bundesbank einzureichen; verspätete Einreichung ist ausgeschlossen. Das Rundschreiben beschreibt technisch die Struktur der Y1-Positionen (u.a. 100, 110, 120, 130, 200, 300, 310, 320, 400, 410, 420, 430) einschließlich der Trennung nach Schuldnergruppen, der Behandlung von Verbriefungen, Kreditübertragungen und Anpassungsmaßnahmen sowie optionalen Positionen (Einzelwertberichtigungen), die die Nutzbarkeit der Plausibilitätsprüfungen einschränken. Es kündigt die mögliche Bereitstellung einer internetbasierten Erfassungsmaske für die Y1-Meldeinhalte an und fordert eine frühzeitige Interessensbekundung der Institute über den im Kundenanschreiben vom 11.07.2014 genannten Antwortbogen und das OMTOS-System, um die knappe technische Vorbereitungszeit zu adressieren. Die Formalprüfungen (Anlage 2, „Y1_intern“ und „Y1_BISTA“) legen detaillierte Gleichungsbeziehungen zwischen Y1-Positionen und BISTA-/BAUSP-Formularpositionen fest, inklusive unterschiedlicher Plausibilitätslogik vor und ab BISTA 12/2014 sowie spezifischer Regelungen für Bausparkassen und verschiedene Kennzifferausprägungen (904, 905, 906).