Devisen- und Auslandsgeschäft der Deutschen Bundesbank Änderungen im Leistungsangebot für Kreditinstitute ab 1. Januar 2016 14.08.2015 Rundschreiben 44/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale) an alle Kreditinstitute zum Devisen- und Auslandsgeschäft. Das Rundschreiben trägt die Nummer 44/2015, ist datiert auf den 14. August 2015 und bezieht sich auf Änderungen ab dem 1. Januar 2016. Inhaltlich kündigt die Bundesbank die Einstellung des Leistungsangebots „Abwicklung von AZV-Überweisungen“ an, also Überweisungen in im „Merkblatt für das Devisengeschäft“ aufgeführten Währungen. Außerdem wird die Einstellung des Leistungsangebots „Vereinfachter Einzug von Auslandsschecks“ für Kreditinstitute mitgeteilt. Die Bundesbank weist darauf hin, dass über die entsprechenden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB/BBK) zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert wird.