Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-II) mit vierjähriger Laufzeit teilnehmen möchten Information über technische Umsetzungsfragen des Projekts 12.05.2016 Rundschreiben 29/2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 29/2016 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen‑Software‑Hersteller. Das Schreiben vom 12. Mai 2016 regelt Berichtspflichten für Banken (MFIs) im Inland, die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG‑II) mit vierjähriger Laufzeit teilnehmen möchten, und gilt sowohl für Einzelbieter als auch für Institutsgruppen (inkl. ausländischer Gruppenmitglieder mit MFI‑Status). Inhaltlich führt die Bundesbank das neue Meldeschema Y2 für GLRG‑II ein (nicht integraler Bestandteil der BISTA), beschreibt dessen vollständige Befüllung, die anzuwendenden Plausibilitätsprüfungen (Anlage 2, mit zahlreichen Gleichungen für Y2‑Positionen wie Y2.121/02, Y2.311/01, Y2.322/01, Y2.410/01, Y2.421/01, Y2.422/02) und die Zuordnung zu BISTA‑Meldeschemata (P1, Q1, O1/O2, B‑ und BAUSP‑Schemen, FW- und R11‑Anlagen). Das Rundschreiben legt die Meldezeiträume für die zwei Y2‑Meldeschemata fest (1.2.2015–31.1.2016 mit Kennziffer 906=„12“ sowie 1.2.2016–31.1.2018 mit Kennziffer 906=„24“), die Einreichungsfrist für das erste GLRG‑II‑Geschäft (spätestens 2. Juni 2016, 15:30 Uhr) und verweist auf den EZB‑Beschluss EZB/2016/10, die Änderung des GLRG‑1‑Beschlusses durch EZB/2016/11 und die BSI‑Verordnung EZB/2013/33. Es beschreibt die elektronische Einreichung der GLRG‑II‑Daten über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) im ExtraNet (Sachgebiete „BISTA“ bzw. „AUSFI“, Meldeschema Y2), die erforderlichen Berechtigungen für BISTA‑Einreichung und Online‑Erfassung, die Registrierungsschritte und technische Hinweise (Browser, JavaScript, Zoom‑Einstellungen). Das Schreiben regelt detailliert die Meldepflichten je nach Teilnahmeprofil am GLRG‑1‑Programm (z.B. Nutzung des Sonderrückzahlungsrechts, Teilnahme am 8. GLRG‑1‑Geschäft) einschließlich der möglichen Übernahme bereits gemeldeter Y1‑Daten als Ersatz für das erste Y2‑Meldeschema, die Korrektur und Revision von Meldungen und die Auswirkungen auf Bietungslimite. Es erläutert die fachliche Befüllung zentraler Y2‑Positionen (u.a. Zeilen 200, 210, 220 sowie die Anwahlpositionen zu Nettokreditvergabe, Bewertungskorrekturen, sonstigen Anpassungen bei Fremdwährungskrediten) unter Bezug auf die EZB‑Guidelines und das „Manual on MFI balance sheet statistics“ und hebt Besonderheiten für Bausparkassen und Fusionen von MFIs hervor. Für die BISTA wird festgelegt, dass GLRG‑II‑Geschäfte von Banken (MFIs) in der Anlage A2, Zeile 114 auszuweisen sind, konkret für das erste GLRG‑II‑Geschäft mit Valuta 29.06.2016 in der Anwahlposition A2.114/04. Abschließend weist die Bundesbank auf die Pflicht zur externen Prüfung der GLRG‑II‑Meldedaten durch Wirtschaftsprüfer hin, auf die Möglichkeit von Sonderprüfaufträgen insbesondere bei Befüllung der optionalen Einzelwertberichtigungs‑Positionen (Y2.130/01, /02, Y2.430/01, /02) und bietet technische und fachliche Supportkontakte (Telefon und E‑Mail) zur Meldedatenerfassung an.