Bilanzstatistik Monatliche Bilanzstatistik, Mindestreserven 30.12.2003 Rundschreiben 67/2003
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 67/2003 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, einschließlich eines Muster-Vordrucks „Anlage H, Blatt 2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik für Mindestreservezwecke. Das Rundschreiben datiert vom 30. Dezember 2003 und richtet sich an alle Kreditinstitute; der beigefügte Vordruck „Anlage H, Blatt 2“ trägt den Stand „12.03“ und gilt für Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik (Inland, Mindestreservepflicht nach EZB-Regelung). Inhaltlich regelt die geänderte Anlage H (Blatt 2) die Zusatzangaben für Mindestreservezwecke, insbesondere die Berechnung der Reservebasis und des Reserve-Solls anhand von Positionen 210, 220, 230, 240, 250, 260, 270 und 280 sowie der Verknüpfung mit anderen Meldevordrucken (u. a. Anlage C1, D1, F1, F2 und HV22). Die bisherigen Pauschbeträge für Inhaberschuldverschreibungen ohne Inhabergeldmarktpapiere (H25203) und für Inhabergeldmarktpapiere (H25303) werden zu einer einheitlichen Position „pauschaler Betrag für Inhaberschuldverschreibungen (einschl. Inhabergeldmarktpapiere) gemäß EZB-Vorgabe“ (H25203) zusammengefasst, während H25303 blockiert wird. Rechtsgrundlage ist die Neufassung der Mindestreserveverordnung der Europäischen Zentralbank, Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 (EZB/2003/9), insbesondere Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2, sowie die in EZB- bzw. Bundesbank-Kalendern veröffentlichten Erfüllungsperioden und Berichtigungsfristen. Die geänderte Anlage H (Blatt 2) ist erstmalig für den Meldetermin Januar 2004 einzureichen, wobei für eine Übergangsfrist von einem halben Jahr Meldungen auch noch im bisherigen Format akzeptiert werden. Zusätzlich informiert das Rundschreiben über die Einführung eines einheitlichen, XML-basierten Formats (XMW) für die elektronische Einreichung über das Bundesbank ExtraNet, das ab Januar 2005 für die Meldungen per Dezember 2004 obligatorisch wird.