Datenübermittlung für die bankstatistischen Meldungen via Bundesbank-ExtraNet Elektronische Korrekturmeldungen 11.11.2004 Rundschreiben 50/2004

12.11.2004

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 50/2004 der Deutschen Bundesbank zur Datenübermittlung bankstatistischer Meldungen via Bundesbank-ExtraNet, insbesondere zu elektronischen Korrekturmeldungen. Das Schreiben vom 11. November 2004 richtet sich an Banken (MFIs) und steht im Zusammenhang mit der Anordnung vom 21. Juli 2004 zur verbindlichen elektronischen Einreichung ab Meldetermin Dezember 2004. Inhaltlich beschreibt es die Anforderungen an formal- und plausibilitätsfehlerfreie elektronische Meldungen sowie die Nutzung der von der Bundesbank bereitgestellten Kontrollschemata (Abstimm-, Kontroll-, Verbundgleichungen, Rundungsausgleiche und weitere Plausibilitätsprüfungen) in den bankinternen Statistikprogrammen. Es regelt die Behandlung fehlerhafter Datensätze (Markierung in Datenbanken, Fehleranalyse) und legt fest, in welcher Form Korrekturen erfolgen können: erneute elektronische Gesamtmeldungen (z. B. komplette BISTA mit Hauptvordruck und Anlagen), Teilmeldungen (z. B. einzelne BISTA-Anlagen) oder manuelle Korrektur durch die zuständige Fachstelle. In der Anlage wird für die Statistiken BISTA, Kreditnehmerstatistik (VJKRE), Auslandsstatus der Banken (AUSTA), Depotstatistik (DEPOT) und EWU/MFI-Zinsstatistik (ZINSE) tabellarisch dargestellt, ob automatische Abweisung, Einreichung korrigierter Gesamt- oder Teilmeldungen und manuelle Korrekturen vorgesehen sind und ob diese nach Aufforderung oder ausnahmsweise unaufgefordert erfolgen dürfen. Das Rundschreiben enthält einen Verweis auf die Veröffentlichung der Anordnung im Bundesanzeiger Nr. 144 vom 04.08.2004 sowie auf die rechtlichen Grundlagen im Bereich Statistik/Meldewesen/Bankenstatistik der Bundesbank-Website. Es stellt klar, dass papiergebundene Nachmeldungen ab Einführung der obligatorischen elektronischen Einreichung via ExtraNet grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. Für die Depotstatistik wird ausdrücklich hervorgehoben, dass das künftig ab Ende 2005 gültige Einreichungsprozedere und die Ausgestaltung elektronischer Korrekturen zum Zeitpunkt des Rundschreibens noch erarbeitet bzw. geprüft werden.