Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen. Informationen zur elektronischen Einreichung der Meldedaten für die Berichtsperiode August 2014 bis Oktober 2014. 22.10.2014 Rundschreiben 62/2014
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 62/2014 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen. Es datiert vom 22. Oktober 2014 und regelt Berichtspflichten sowie die elektronische Einreichung von Y1-Meldebögen für die Berichtsperiode August 2014 bis Oktober 2014 für inländische, BISTA-meldepflichtige Banken (MFIs). Inhaltlich definiert das Rundschreiben die Kategorien GLRG-1-Teilnehmer, GLRG-1-Melder und GLRG-2-Melder, legt die jeweils einzureichenden Y1-Meldeschemata (Zeiträume Mai 2013–April 2014, Mai 2014–Juli 2014, August 2014–Oktober 2014) samt Kennziffer 906 und technischen Befüllungshinweisen fest und beschreibt Korrekturverfahren, Fusionen sowie künftige Berichtsperioden und Fristen. Es verweist auf frühere Rundschreiben Nr. 45/2014 und Nr. 51/2014, auf die Formalprüfungen in deren Anlage 2 (u. a. Gleichungs-Nummern 19, 21, 27) sowie auf den EZB-Beschluss vom 29. Juli 2014 über Maßnahmen zu GLRGs (EZB/2013/34) und auf diverse Online-Ressourcen der Bundesbank und der EZB. Das Dokument erläutert im Detail die Befüllung des Meldeschemas Y1 (u. a. Zeilen 100, 200, 210, 220, 300, 400, optional 130 und 430, Anwahlpositionen Y1.322/01 und /02, Kennziffern 901–906) und das Verhältnis der dort genannten Kennziffern zu den BISTA-Meldeschemata, etwa P1.114/04, P1.114/05, P1.414/04 und P1.414/05. Es beschreibt die technische und organisatorische Abwicklung der Dateneinreichung über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), inklusive Dritteinreichungen, erforderlicher Zurechnungserklärung, Browser- und JavaScript-Anforderungen sowie Problemen mit älteren Browsern und Zoom-Einstellungen. Ferner werden besondere Einreichungswege für GLRG-Bietergruppen mit deutschen GLRG-Leitinstituten (Kennziffer 905 mit spezifischen Ausprägungen, Kennziffer 902 für den MFI-Code des Leitinstituts) sowie technische Voraussetzungen für die Teilnahme an Offenmarktgeschäften über das OMTOS-System (PM-Konto, Sicherheitenkonto) dargestellt. Das Rundschreiben legt fest, dass bis zur Endfälligkeit der acht GLRGs am 26. September 2018 in den Monaten Februar, Mai, August und November jeweils quartalsbezogene Y1-Meldeschemata einzureichen sind, mit einer gesonderten Regelung für die letzte Berichtsperiode 2018. Neu bzw. konkretisiert werden die Pflicht zur fristgerechten, nicht verspätet möglichen Einreichung, detaillierte Korrekturwege (AMS-Korrekturfunktion, E-Mail an [email protected]) sowie die Pflicht bzw. Empfehlung zur frühzeitigen Interessensbekundung und technischen Vorbereitung für GLRG-2-Melder.