Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 16.08.2004 Rundschreiben 36/2004

17.08.2004

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Zentralbereich Statistik) zur Bankenstatistik, gerichtet an berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute sowie die zuständigen Rechenzentralen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Es trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 36/2004 vom 16. August 2004 und gilt nur für MFIs mit Sitz in diesen drei Bundesländern. Inhaltlich regelt es die geänderten Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik sowie zum Auslandsstatus der Banken. Ab dem Berichtsmonat August 2004 werden elektronisch und auf Datenträger eingereichte Meldungen dieser MFIs ohne Zwischenschaltung der Hauptverwaltung Hannover direkt im Zentralbereich Statistik der Zentrale in Frankfurt am Main aufbereitet, während Papiermeldungen bis Ende 2004 weiterhin an die Hauptverwaltung Hannover zu richten sind. Für Meldungen zum Auslandsstatus der Banken ist ab August 2004 ausschließlich der Zentralbereich Statistik zuständig; Papiermeldungen sind direkt an die Deutsche Bundesbank – Zentrale, S 120, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main zu senden. In der Anlage ist ein Merkblatt mit einer genauen Zuständigkeitsübersicht (Einreichung, Rückfragen, Ansprechpartner) für Papier- und elektronische Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik und zum Auslandsstatus enthalten. Das Rundschreiben verweist zudem darauf, dass bankstatistische Meldungen in Papierform – mit Ausnahme der Depotstatistik – letztmalig im Dezember 2004 (Meldetermin November 2004) entgegengenommen werden und ab Januar 2005 (Meldetermin Dezember 2004) ausschließlich elektronisch via Bundesbank ExtraNet einzureichen sind.