Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik – Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen (möchten) hier: Hinweis auf eine fehlerhafte Angabe im Rundschreiben Nr. 22/2021 vom 31. März 2021 06.04.2021 Rundschreiben 24/2021

06.04.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Monatlichen Bilanzstatistik für Banken (MFIs). Das Schreiben ist als Rundschreiben Nr. 24/2021 vom 6. April 2021 ausgewiesen und richtet sich an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Gegenstand sind die Berichtspflichten für Banken, die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen oder teilnehmen möchten. Das Rundschreiben bezieht sich inhaltlich auf das bankstatistische Rundschreiben Nr. 22/2021 vom 31. März 2021 und konkret auf den Gliederungspunkt 1.2 „Auflistung der einzureichenden GLRG-III-Meldedaten“, Abschnitt „Meldeschema Y3.2“, dort „(b) (Teil)Zeitraum (BB)“. Es wird klargestellt, dass der betroffene Zeitraum im Meldeschema Y3.2 am 1. März 2020 mit Ultimo-Stand 28. Februar 2020 beginnt und nicht – wie zuvor angegeben – am 1. April 2020 mit Ultimo-Stand 31. März 2020. Die Bundesbank kündigt an, im Downloadbereich „https://www.bundesbank.de/glrg3“ unter „Kundeninformationen“ eine korrigierte Version des Rundschreibens Nr. 22/2021 bereitzustellen.