Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit bis zu vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen 23.02.2015 Rundschreiben 10/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 10/2015 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 15) zur Bilanzstatistik für Banken (MFIs). Das Schreiben datiert vom 23. Februar 2015 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, die an GLRGs des Eurosystems teilnehmen. Inhaltlich legt das Rundschreiben die Einreichungsfristen für den Y1-Meldebogen zur Berichtsperiode 1. November 2014 bis 31. Januar 2015 fest, insbesondere die Frist 26. Februar 2015, 15:30 Uhr über das Meldeportal AMS. Es verweist auf den „Zeitplan für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) im Jahr 2015“ und auf die in den Bundesbank-Rundschreiben Nr. 45/2014, 51/2014 und 62/2014 genannten Meldetermine. Das Dokument informiert über Änderungen in der Abstimmung zwischen dem Meldeschema Y1 und der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) infolge der Neufassung der BISTA per Dezember 2014, nachzulesen in der aktualisierten Anlage 2 zu Rundschreiben 45/2014. Es fordert Banken, die erstmals am 3. GLRG teilnehmen wollen, zur fristgerechten Einreichung von Bilanzdaten für alle genannten früheren und den aktuellen Meldetermin auf. Umklassifizierungen aufgrund der Neufassung der BISTA sind in Zeile 325 des Meldeschemas Y1 des aktuellen Meldetermins auszuweisen. Speziell werden Forderungen an Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE) genannt, die seit 12/2014 in den neuen BISTA-Anwahlpositionen „Kredite für den Wohnungsbau“ (Anlage B4 Zeile 132 bzw. 232) zu berichten sind.