Mindestreserven 06.06.2007 Rundschreiben 26/2007

06.06.2007

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 26/2007 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Mindestreservehaltung, einschließlich eines als Anlage beigefügten Kalenders. Das Rundschreiben ist datiert auf den 6. Juni 2007 und betrifft die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2008, basierend auf dem von der EZB veröffentlichten unverbindlichen Kalender. Inhaltlich werden für jede Mindestreserve-Erfüllungsperiode Beginn und Ende, Dauer in Tagen, der maßgebende Berichtsmonat gemäß Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik sowie die zugehörigen Notification- und Acknowledgement-Termine genannt. Rechtsgrundlage ist Artikel 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht vom 12. September 2003 (EZB/2003/9). Das Dokument erläutert, dass die Deutsche Bundesbank bis drei Geschäftstage vor Beginn der jeweiligen Erfüllungsperiode Berichtigungen zur gemeldeten Berechnung des Reserve-Solls entgegennimmt (Notification Date). Spätestens einen Geschäftstag vor Beginn der Erfüllungsperiode (Acknowledgement Date) erkennt die Deutsche Bundesbank entweder die berichtigte Berechnung oder, bei Ausbleiben einer Reaktion, das gemeldete Reserve-Soll an, das dann als „eingefroren“ gilt und für die Erfüllung der Mindestreservepflicht maßgebend ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der EZB-Rat den Kalender aufgrund außergewöhnlicher Umstände ändern kann und solche Änderungen rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode veröffentlicht werden.