Bankenstatistik / Bilanzstatistik hier: Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III bzw. TLTRO-III) mit zweijähriger Laufzeit teilnehmen möchten 20.08.2019 Rundschreiben 51/2019
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes bankstatistisches Rundschreiben (Nr. 51/2019) zur Monatlichen Bilanzstatistik und den GLRG-III/TLTRO-III-Geschäften. Es gilt für Banken mit MFI-Status (einschließlich Institutsgruppen mit Leitinstitut und ausländischen MFI-Zweigstellen) und bezieht sich auf die Teilnahme an den GLRG-III-Geschäften mit zweijähriger Laufzeit ab September 2019, auf Basis des EZB-Beschlusses EZB/2019/21 und des GLRG-III-Zeitplans. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die Berichtspflichten, Meldezeiträume und -fristen für die Meldeschemata Y3.1 und Y3.2, die Anbindung an die BISTA-Meldungen (u. a. Anlagen B1, B3, B4, P1, Q1, O1/O2) sowie die optionale Einbeziehung „Einbehaltener Verbriefungen“ („self-securitised eligible loans“) in das Globale Kreditlimit. Es beschreibt detailliert die technischen und fachlichen Anforderungen an die GLRG-III-Meldungen, einschließlich Plausibilitätsprüfungen (Formelgleichungen 25–62 für Y3.x_BISTA und Y3.1_intern) sowie die Pflicht zur externen Wirtschaftsprüferbewertung mit Positivbescheinigung der Meldedaten. Rechtlich und statistisch verweist das Rundschreiben auf den GLRG-III-Beschluss EZB/2019/21, die BSI-Verordnung EZB/2013/33, das Manual on MFI balance sheet statistics, die Verordnungen EZB/2013/40 und (EU) 2017/2402 sowie Artikel 7 „Non-compliance with reporting requirements“ des GLRG-III-Beschlusses. Es präzisiert die Meldezeiträume für Y3.1 (1.4.2018–31.3.2019, Stichtag 28.2.2019) und Y3.2 (1.4.2019–31.3.2021), die Pflicht- und optionalen Positionen (insbesondere zu „Einbehaltenen Verbriefungen“ in Y3.1, Zeilen 850–853, 821/822, 830) und die Abhängigkeit der GLRG-III-Teilnahme vom fristgerechten Eingang dieser Meldungen. Das Rundschreiben legt die Nutzung des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS) über das ExtraNet der Bundesbank fest, beschreibt die nötigen Berechtigungen im Sachgebiet „BISTA“ bzw. „AUSFI“, die Möglichkeit von Dritteinreichungen und weist auf technische Anforderungen (Browser, JavaScript, kurzfristige DV-Verfügbarkeit und Datenrevisionen einschließlich Referenzmonat, Fusionen und Systemwechsel) hin. Neu bzw. besonders hervorgehoben werden die Option zur Anrechnung „Einbehaltener Verbriefungen“ auf das Globale Kreditlimit, die daraus folgenden zusätzlichen Melde- und Prüfpflichten, die spezifisch für GLRG-III angepassten Y3.1/Y3.2-Schemata und Formalprüfungen sowie die verschärften Anforderungen an Datenkorrekturen und Sonderprüfaufträge durch Wirtschaftsprüfer.