Bankenstatistik hier: Einführung eines harmonisierten Übertretungsverfahrens bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten zum 30. April 2024 02.04.2024 Rundschreiben 25/2024
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Bankenstatistik, Rundschreiben Nr. 25/2024) an meldepflichtige Institute und Dienstleister. Das Schreiben datiert vom 2. April 2024 und betrifft alle Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute, Rechenzentralen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinstitute, extern verwaltete Investmentgesellschaften sowie Verbriefungszweckgesellschaften (FVCs). Ab dem 30. April 2024 wird für alle statistischen Berichtspflichten, die auf EZB-Verordnungen oder -Beschlüssen beruhen, ein harmonisiertes Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung angewendet, wobei für Geldmarktstatistiken dieses Verfahren bereits seit dem 31. Januar 2023 gilt. Rechtsgrundlagen des neuen Verfahrens sind die Verordnung (EU) 2022/1917 (EZB/2022/31) und der Beschluss (EU) 2022/1921 (EZB/2022/32) der Europäischen Zentralbank, die u. a. die Berechnung von Sanktionen regeln. Das EZB-Direktorium kann auf Vorschlag der zuständigen Nationalen Zentralbank Sanktionen gegen Berichtspflichtige wegen Verstößen gegen statistische Berichtspflichten verhängen und diese auf der EZB-Website veröffentlichen. Zuvor waren ausgewählte Statistiken – einschließlich der monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs), des Auslandsstatus der Banken (MFIs), der MFI-Zinsstatistik, der Statistik über Investmentvermögen, der Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften und der Geldmarktstatistik – bereits durch den Beschluss EZB/2010/10 erfasst und unterliegen nun ebenfalls dem neuen harmonisierten Ansatz. Das Rundschreiben verweist auf die Aufhebung der bisherigen EZB-Mitteilung zu Sanktionen bei Verstößen gegen bilanzbezogene statistische Berichtspflichten (2022/C 388/04). Eine Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsakte zum harmonisierten Übertretungsverfahren ist über EUR-Lex abrufbar, die entsprechenden Links sind im Schreiben angegeben.