Mindestreserven 16.09.2005 Rundschreiben 37/2005

16.09.2005

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 37/2005 der Deutschen Bundesbank vom 16. September 2005 an alle Kreditinstitute zur Mindestreservehaltung. Es enthält den Kalender mit den für die Mindestreservehaltung im Jahr 2006 maßgeblichen Daten und richtet sich an inländische Kreditinstitute, die nach Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik meldepflichtig sind. Der Kalender basiert auf dem von der Europäischen Zentralbank mit Pressemitteilung vom 04.08.2005 veröffentlichten „Unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2006“. Tabellarisch werden für jede Mindestreserve-Erfüllungsperiode Beginn und Ende, Dauer in Tagen, der maßgebende Berichtsmonat für Reservebasis und Reserve-Soll sowie der letzte Termin für Berichtigungen („Notification Date“) und der Anerkennungstermin („Acknowledgement Date“) aufgeführt. Es wird erläutert, dass die Bundesbank Berichtigungen zur in Anlage H gemeldeten Berechnung des Reserve-Solls bis drei Geschäftstage vor Beginn der Erfüllungsperiode entgegennimmt und diese spätestens einen Geschäftstag vor Beginn anerkennt. Das anerkannte, ggf. berichtigte Reserve-Soll gilt danach als endgültig („eingefroren“) und ist für die Erfüllung der Mindestreservepflicht maßgebend. Rechtsgrundlage des Kalenders ist Artikel 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht vom 12. September 2003 (EZB/2003/9), der Änderungen des Kalenders durch den EZB-Rat in außergewöhnlichen Umständen ermöglicht. Neu bzw. präzisiert wird die Festlegung und Benennung der „Notification Dates“ und „Acknowledgement Dates“ für alle Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Jahres 2006 sowie die Fristen, innerhalb derer Berichtigungen der Institute berücksichtigt werden.