Änderung der Anordnung über statistische Meldepflichten zum Auslandsstatus der Banken 14.03.2012 Rundschreiben 17/2012
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 17/2012 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) zur Änderung der Anordnung über statistische Meldepflichten zum Auslandsstatus der Banken, einschließlich beigefügter Richtlinien und Meldeschemata. Die Richtlinien zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) tragen den Stand Februar 2012 und gelten ab dem Berichtsmonat Dezember 2013 für den Inlandsteil der Institute, Auslandsfilialen und Auslandstöchter. Inhaltlich werden neue und erweiterte Meldeanforderungen für den monatlichen Auslandsstatus (Vordrucke Auslandsaktiva R11../R12.., Auslandspassiva R21..), den Status Ultimate Risk (UR …) sowie den Status Fremdwährung (Anlage FW) beschrieben, einschließlich konkreter Positionen wie 010, 123, 141, 143, 201–214, 300–353 und 400 ff. Rechtsgrundlage ist eine vom Vorstand der Bundesbank nach § 18 Bundesbankgesetz erlassene Anordnung, veröffentlicht als Mitteilung Nr. 8001/2012 im Bundesanzeiger Nr. 27; zudem wird der Bezug zur Konsolidierten Internationalen Bankenstatistik der BIZ hergestellt. Neu sind insbesondere zusätzliche Berichtspositionen und nachrichtliche Spalten zu Inlandsengagements, die Einführung einer neuen Position „Handelskredite“ sowie eine Berichtspflicht über umlaufende eigene Schuldverschreibungen, die überwiegend auf bereits in der monatlichen Bilanzstatistik erhobenen Daten basieren. Für Banken mit Auslandsaktiva über 500 Mio. Euro bzw. mit eigenen Auslandsfilialen oder -töchtern wird zusätzlich ein Status nach dem Ultimate-Risk-Konzept der BIZ gefordert, der Forderungen nach dem letztlichen Haftungsträger statt nach dem unmittelbaren Schuldner zuordnet und Beispiele für Risikotransfers enthält. Inländische Zweigstellen ausländischer Banken sowie Banken im ausländischen Mehrheitsbesitz sind ausdrücklich von der Abgabe des Berichtsteils „Status Ultimate Risk“ befreit, während für Institute mit Auslandsfilialen/-töchtern die Abbildung der Innenbeziehungen innerhalb der Gruppe (Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber gruppenangehörigen Banken) für einen konsolidierten Auslandsstatus zu verfeinern ist. Das Rundschreiben kündigt ergänzte Formalprüfungen und ein noch vorzubereitendes XML-Schema zur Datenübermittlung an und verweist für Richtlinien, Meldeschemata und Schlüsselverzeichnisse auf die Bundesbank-Homepage im Bereich Meldewesen.