Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere Ausweis strukturierter Produkte; Abstimmung zwischen Emissions- und Bilanzstatistik 13.04.2007 Rundschreiben 16/2007

12.04.2007

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 16/2007 der Deutschen Bundesbank zur Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere und zur Abstimmung mit der monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben datiert vom 13. April 2007 und richtet sich an Kreditinstitute (ohne Kapitalanlagegesellschaften) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich erinnert die Bundesbank daran, dass börsenfähige strukturierte Produkte nicht nur in den bankstatistischen Meldungen, sondern auch in der Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere zu melden sind. Das Rundschreiben beschreibt detailliert die Abstimmung des in der Emissionsstatistik ausgewiesenen Umlaufsbetrags der Inhaberschuldverschreibungen mit der monatlichen Bilanzstatistik über Anlage F 1, Position 242 Blatt 3, Position 281 Blatt 4, „Umlauf aus dem Altgeschäft“ und Position 800 der Sammelmeldung A. Ebenso wird die Abstimmung für Namensschuldverschreibungen erläutert, die über die Positionen 219 und 229 des Hauptvordrucks Blatt 4, sowie die Positionen 242 und 280 des Hauptvordrucks Blatt 3 zur monatlichen Bilanzstatistik mit Abschnitt II der Sammelmeldung A verknüpft werden. Als rechtlichen bzw. organisatorischen Bezug nennt das Dokument das vorausgegangene Rundschreiben 13/2007 vom 27. März 2007, in dem der Ausweis strukturierter Produkte in den bankstatistischen Meldungen bereits erläutert wurde. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist die Pflicht, börsenfähige strukturierte Produkte auch in der Emissionsstatistik zu erfassen und die explizite Vorgabe zur Abstimmung zwischen Emissionsstatistik und der monatlichen Bilanzstatistik (Inlandsteil) über die genannten Positionen.