Bankenstatistik – Monatliche Bilanzstatistik; Änderung von Bundesbankmitteilungen 04.12.2024 Rundschreiben 79/2024
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben (Nr. 79/2024) der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, speziell zur Monatlichen Bilanzstatistik. Adressiert sind alle Banken (MFIs), alle Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Rundschreiben verweist inhaltlich auf die Bundesbankmitteilung Nr. 8002/2024 und die dort geregelten Änderungen der Meldepflichten. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 sind die monatliche Bilanzstatistik über die Auslandsfilialen der inländischen Banken und Nicht-MFI-Kreditinstitute (AUSFI) einschließlich der Gesamtinstituts-Meldung nicht mehr zu erstatten. Ebenfalls entfallen ab diesem Zeitpunkt die vierteljährlichen Regionalmeldungen zur monatlichen Bilanzstatistik der MFIs (REGST) und die vierteljährlichen Regionalmeldungen zur Kreditnehmerstatistik der MFIs (REGVJ). Letztmalig sind diese Meldungen im Januar 2025 für den Berichtsmonat Dezember 2024 einzureichen. Die Erhebung zum Auslandsstatus über die Auslandsfilialen der inländischen Banken und Nicht-MFI-Kreditinstitute bleibt ausdrücklich unverändert meldepflichtig und ist von den genannten Änderungen nicht betroffen. Hierzu wird auf Bundesbankmitteilung Nr. 8006/2021, Nummer 1 Ziffer 6 Buchstabe b), verwiesen.