Bankenstatistik - Zahlungsverkehrsstatistik Aktualisierung der „Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik“ per Januar 2006; Übersicht der im Jahr 2005 versandten Rundschreiben zur Bankenstatistik, sowie: Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinien und Meldeschemata zur Zahlungsverkehrsstatistik auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank 20.03.2006 Rundschreiben 09/2006
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 9/2006 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Zahlungsverkehrsstatistik, adressiert an Banken (MFIs), Rechenzentralen, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierhandelsbanken und Dienstleister für Depotstatistikzwecke. Die Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik“ wurde turnusgemäß aktualisiert und mit Stand Januar 2006 kapitelweise im Internet unter „Statistik > Veröffentlichungen“ bereitgestellt. Für das Jahr 2005 listet das Schreiben die versandten Rundschreiben zur Bankenstatistik auf, darunter u. a. Nr. 4/2005 zur monatlichen Bilanzstatistik, Nr. 17/2005 zur Sektorengliederung, Nr. 21/2005 zur Zahlungsverkehrsstatistik und mehrere Depotstatistik-bezogene Rundschreiben. Die Rundschreiben sind chronologisch unter „Hauptverwaltungen > Rundschreiben“ und thematisch unter „Meldewesen > Rundschreiben Bankenstatistik“ auf der Bundesbank-Website abrufbar. Die Richtlinien und Meldeschemata zur neuen Zahlungsverkehrsstatistik, die ab Anfang 2007 von deutschen MFIs in der Berichtspraxis umzusetzen sind, wurden überarbeitet und unter spezifischen Downloadpfaden (richtlinienzahlungsverkehrstatistik.pdf, meldeschemata.pdf) veröffentlicht. Die Bundesbank weist darauf hin, dass nach derzeitiger Einschätzung keine umfangreichen Datenlieferungen der Kreditkartengesellschaften und anderer „Prozessoren“ nach den Meldeschemata ZV7A, B und C zu erwarten sind. Daher sollen sämtliche Angaben über Kartenzahlungstransaktionen von den einzelnen Banken bzw. deren Rechenzentralen direkt gemeldet werden. Für den Fall, dass Meldeerleichterungen aufgrund möglicher Zulieferungen der „Prozessoren“ doch realisiert werden können, kündigt die Bundesbank eine unverzügliche Information der MFIs an.