Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 13.07.2017 Rundschreiben 44/2017

13.07.2017

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 44/2017 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Bankenstatistik, Kundensystematik und Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Rundschreiben datiert vom 13. Juli 2017 und betrifft insbesondere die Meldepflichten im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) sowie weiterer bankstatistischer Erhebungen, inklusive Regionalstatistik. Inhaltlich informiert es über die aktualisierte Destatis-Liste der Extrahaushalte mit Stand Januar 2017 sowie eine Liste der Zu- und Abgänge gegenüber Januar 2016, die im Excel-Format auf der Kundensystematik-Internetseite der Bundesbank bereitgestellt werden. Die Institute werden aufgefordert, die in den Tabellenblättern „Zugänge“ und „Abgänge“ aufgeführten Einrichtungen entsprechend in den öffentlichen Sektor um- bzw. umzuschlüsseln; dabei sind ESVG-Sektoren, Bilanzstatistik-Anwahlpositionen und Kundensystematik-Schlüssel angegeben. Die Neuzuordnungen sind erstmals für den Meldetermin September 2017 anzuwenden und betreffen gleichzeitig alle genannten Erhebungen: Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Statistik über Wertpapierinvestments sowie Auslandsstatus der Banken (MFIs). Das Rundschreiben nennt funktionale E-Mail-Adressen für die Übermittlung größerer Veränderungen von Anwahlpositionen und für Rückfragen, u. a. [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] sowie [email protected]. Zudem wird auf die jährliche Meldepflicht in der BISTA-Meldeposition HV22 450 hingewiesen, wonach zum Stichtag 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen ist, einschließlich Gesamtinstitut, Auslandsfilialen und Regionalstatistik. Das Schreiben präzisiert, dass auch vorübergehend gesperrte Karten und Karten mit nicht genutzter, aber vorhandener Zahlungsfunktion zu melden sind, jedoch Kreditkarten (inkl. unechte Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und über Kreditkartensysteme abgerechnete Karten) sowie reine Legitimationskarten (z. B. „HBCI“-Card) nicht zu melden sind. Es verweist zur Auslegung der Karten-Arten auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik“ (III. Allgemeine Ausweisregelungen – Debitkarten, Kreditkarten) sowie auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 und fordert die Vermeidung von Doppelzählungen bei Kartenaustausch.