Monatliche Bilanzstatistik – Mindestreserven 12.12.2011 Rundschreiben 77/2011
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 77/2011 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik mit Schwerpunkt Mindestreserven, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es trägt das Datum 12. Dezember 2011 und bezieht sich auf die Berechnung des Mindestreserve-Solls im Rahmen der BISTA, insbesondere für die Meldemonate November und Dezember 2011 und folgende. Inhaltlich informiert das Rundschreiben über die Absenkung des Mindestreservesatzes von 2 % auf 1 % und die Auswirkungen auf die BISTA-Anlage H, konkret auf die Positionen H270/03 und H280/03. Das Mindestreserve-Soll für die am 18. Januar 2012 beginnende Mindestreserve-Erfüllungsperiode ist auf Basis der BISTA-Daten des Meldemonats November 2011 neu zu berechnen. Die neu berechneten Werte der Positionen H270/03 und H280/03 sind unter Verwendung des Satzes von 1 % erneut zu ermitteln und ausschließlich per Fax an die Bundesbank zu übermitteln. Der neue Mindestreservesatz von 1 % ist ab dem Meldemonat Dezember 2011 bis auf Weiteres in den regulären BISTA-Meldungen in der Anlage H anzuwenden. Rechtlicher bzw. regulatorischer Bezug ist die Entscheidung des EZB-Rats vom 8. Dezember 2011 zu zusätzlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Kreditvergabe und der Liquidität des Euro-Geldmarkts, wie in der genannten EZB-Pressenotiz dokumentiert.