Monatliche Bilanzstatistik – Mindestreserven Euro-Einführung in Litauen 31.10.2014 Rundschreiben 64/2014

31.10.2014

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik und zum Mindestreservesystem. Das Rundschreiben Nr. 64/2014 datiert vom 31. Oktober 2014 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich informiert es über die Euro-Einführung in Litauen zum 1. Januar 2015 und die Einbeziehung von litauischen Banken in das Mindestreservesystem der EZB. Das Schreiben verweist auf den EZB-Beschluss vom 21. Oktober 2014 zur Auferlegung einer Mindestreservepflicht nach der Euro-Einführung in Litauen (ECB/2014/42) sowie auf die Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 (EZB/2003/9) und die Verordnung EZB/2013/33. Es wird erläutert, dass Institute in anderen EWU-Mitgliedstaaten in den Mindestreserve-Erfüllungsperioden 10.12.2014–27.01.2015 und 28.01.2015–10.03.2015 Verbindlichkeiten gegenüber litauischen Instituten von ihrer Mindestreservebasis abziehen können. Die Bundesbank informiert darüber, dass in Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik bereits ab dem Berichtsmonat Oktober 2014 Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in Litauen bei der Berechnung des Reserve-Solls abgezogen werden dürfen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass in den Hauptvordrucken und übrigen Anlagen zur monatlichen Bilanzstatistik alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Litauen erst ab dem Berichtsmonat Januar 2015 der EWU zuzuordnen sind. Institute, die von dieser Option Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies kurz per E-Mail an [email protected] anzuzeigen. Das Rundschreiben nennt als weitere Informationsquellen die deutsche Übersetzung der EZB-Pressemitteilung zur Mindestreservepflicht Litauens auf der Bundesbank-Website und den Beschluss ECB/2014/42 auf der EZB-Website.