Bankenstatistik / Kundensystematik hier: Neue Liste des Statistischen Bundesamtes mit sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) 01.10.2021 Rundschreiben 61/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 61/2021 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Kundensystematik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller. Die Fassung datiert vom 1. Oktober 2021 und betrifft die Anwendung einer neuen Liste des Statistischen Bundesamtes zu „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) für inländische öffentliche Einrichtungen außerhalb des Staatssektors. Inhaltlich informiert das Rundschreiben über die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte sFEU-Liste (Stand 1. Januar 2021) und deren Ergänzung um Bilanzstatistik-Positionen und ESVG-Sektoren auf der Kundensystematik-Internetseite der Bundesbank, sowie über die parallele Bereitstellung der Liste der Extrahaushalte. Rechtlich und methodisch verweist das Schreiben auf die Vorschriften des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), die Definition von Markt- und Nichtmarktproduzenten durch das Statistische Bundesamt und das frühere Rundschreiben Nr. 53/2021 zur Überarbeitung der Extrahaushaltsliste. Die Banken werden verpflichtet, beide Listen bei Identifikation und Schlüsselung öffentlicher Einrichtungen zu nutzen, insbesondere für den korrekten Ausweis der aufgenommenen Kredite in der monatlichen Bilanzstatistik und weiteren bankstatistischen Erhebungen. Es wird festgelegt, dass nur Kunden umgeschlüsselt werden sollen, die in den Listen der Extrahaushalte bzw. der sFEU namentlich aufgeführt sind, während nicht gelistete, aber mutmaßlich betroffene Einheiten vorerst mit ihrer bisherigen Schlüsselung weiterzuführen und der Bundesbank zur Prüfung zu melden sind. Die neuen Schlüsselungen sind erstmals zum Meldetermin Februar 2022 bzw. für quartalsweise Meldungen für das 1. Quartal 2022 anzuwenden, und die Umstellung soll für alle bankstatistischen Erhebungen gleichzeitig erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Termins oder signifikanten Veränderungen in Ausweispositionen fordert die Bundesbank eine Rückmeldung an die jeweils genannten Fachbereiche der Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus und AnaCredit-Vertragspartner-Stammdaten. Für alle Fragen zu Extrahaushalten und sFEU wird der Fachbereich Kundensystematik mit der E-Mail-Adresse [email protected] als zentrale Kontaktstelle benannt.