Monatliche Bilanzstatistik (incl. Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 18.02.2015 Rundschreiben 6/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 06/2015 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, konkret zur jährlichen Meldung zur Anzahl der Beschäftigten. Das Schreiben datiert vom 18. Februar 2015 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Für den Berichtsmonat Februar 2015 sind in der BISTA die Anzahl der Beschäftigten in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 auszuweisen. Gemeldet werden muss die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2014 bei dem meldepflichtigen Institut beschäftigten Mitarbeiter/innen, getrennt nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, bei Zweifelsfällen institutsintern bereits eingeführte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenanzahl auch für die Zwecke der BISTA anzuwenden und diese möglichst kontinuierlich beizubehalten. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inlandsteil, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.