Bankenstatistik 25.11.2002 Rundschreiben 16/2002 (neu)

28.11.2002

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik mit der Kennzeichnung 16/2002 in der Fassung vom 25.11.2002. Es bezieht sich auf meldepflichtige Institute im Rahmen der monatlichen Bilanzstatistik und adressiert insbesondere Meldungen zu Kredit- und Einlagenpositionen im In- und Ausland. Der Text enthält zahlreiche technische Bezeichnungen und Codes zu Meldepositionen und Formularen (z.B. Positionen zu „*>/8NO58R41R“, „*>Q>/541RL2<//>254/>1“), die auf detaillierte Datenanforderungen für einzelne Bilanzposten schließen lassen. Im Rundschreiben werden Prüf- und Abgrenzungsregeln für Meldedaten erläutert, darunter Verweise auf „Formalprüfungen“ beziehungsweise Konsistenzanforderungen zwischen verschiedenen Positionen und Zeiträumen. Enthalten sind Hinweise auf elektronische Datenübermittlung (z.B. Online-/Dateiübertragung, „O55MUZZQQQ“ als Server-/Adresselement) sowie technische Parameter und Kennziffern für die Meldungsübermittlung. Das Rundschreiben nennt explizit das Formular „HV11“ und Verweise auf die monatlichen Meldevordrucke der Bankenstatistik, die im Rahmen der Bilanzstatistik einzureichen sind. Es enthält detaillierte Vorgaben zur Verwendung und Zuordnung von Positionsschlüsseln und Nummernfolgen, um die korrekte Erfassung von Beständen und Bewegungen sicherzustellen. Das Schriftstück verweist auf die rechtliche Grundlage der Meldepflicht nach dem Bundesbankgesetz, konkret auf § 18 Bundesbankgesetz (“§ 18 Bundesbankgesetz”). Im Text werden Änderungen bzw. neue Anforderungen zur Meldestruktur und zu einzelnen Prüfregeln beschrieben, etwa geänderte Gültigkeitsbedingungen und zusätzliche Plausibilitätsprüfungen für bestimmte Positionen. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass die Institute ihre IT- und Meldeprozesse entsprechend anpassen müssen, um die neuen bzw. geänderten Anforderungen des Rundschreibens 16/2002 fristgerecht zu erfüllen.