Bankenstatistik/monatliche Bilanzstatistik Beendigung der Meldepflicht für die jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten 01.08.2019 Rundschreiben 46/2019

31.07.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Monatlichen Bilanzstatistik. Das Rundschreiben trägt die Nummer 46/2019, datiert auf den 1. August 2019 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Gegenstand ist die Beendigung der Meldepflicht für die jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten. Konkret wird die BISTA-Meldeposition HV22 4501, die bisher einmal jährlich per 31. Juli zu melden war, aufgehoben. Die Position HV22 4501 ist erstmals zum Bilanzstatistik-Meldetermin 2019-07 nicht mehr zu befüllen. Die Regelung gilt für alle Teilmeldungen, also die BISTA-Inlandsteil-Meldung, die BISTA-Auslandsfilial-Meldung (AUSFI) und die BISTA-Gesamtinstitutsmeldung.