Bankenstatistik / Kundensystematik hier: Neue Liste des Statistischen Bundesamtes mit sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) 31.10.2022 Rundschreiben 71/2022
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 71/2022 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich Kundensystematik) zur Bankenstatistik. Es richtet sich an alle Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und bezieht sich auf die neue Liste der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) des Statistischen Bundesamtes mit Stand 1. Januar 2022. Inhaltlich informiert das Schreiben über die von Destatis veröffentlichte sFEU-Liste für Marktproduzenten nach ESVG 2010 und die ergänzte Bundesbank-Fassung mit zugeordneten Bilanzstatistik-Positionen und ESVG-Sektoren sowie die parallel zu nutzende Liste der Extrahaushalte. Es verweist auf die Definition von Markt- und Nichtmarktproduzenten durch das Statistische Bundesamt sowie auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) und das Bundesbank-Rundschreiben Nr. 57/2022 zur jährlichen Überarbeitung der Extrahaushaltsliste. Die Institute werden verpflichtet, beide Listen zur Identifikation und Schlüsselung öffentlicher Einrichtungen und insbesondere für den korrekten Ausweis der aufgenommenen Kredite dieser Einrichtungen in der monatlichen Bilanzstatistik und weiteren bankstatistischen Erhebungen zu verwenden. Für die praktische Umsetzung sind nur Kunden umzuschlüsseln, die in den Listen der Extrahaushalte oder der sFEU namentlich genannt sind, während nicht gelistete, aber potenziell relevante Einheiten vorerst in ihrer bisherigen Schlüsselung zu belassen und der Bundesbank zur weiteren Prüfung zu melden sind. Die neuen Schlüsselungen sind erstmals für den Meldetermin Februar 2023 beziehungsweise bei quartalsweisen Meldungen für das 1. Quartal 2023 anzuwenden und gleichzeitig in allen genannten bankstatistischen Erhebungen (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken, AnaCredit-Vertragspartner-Stammdaten) umzusetzen. Bei Nichteinhaltung des Termins oder signifikanten Veränderungen in Ausweispositionen wird um vorherige Mitteilung an die zuständigen Fachbereiche gebeten, und Fragen zu Extrahaushalten und sFEU sollen weiterhin an den Fachbereich Kundensystematik gerichtet werden.