Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) ab 15. Juni 2020 07.05.2020 Rundschreiben 35/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Vorstand) zur Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Rundschreiben Nr. 35/2020 vom 6. Mai 2020 richtet sich an alle Kreditinstitute und Zahlungsinstitute. Es kündigt an, dass die AGB der Deutschen Bundesbank ab dem 15. Juni 2020 geändert werden. Die Änderungen sollen voraussichtlich am 14. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Spätestens ab dem 14. Mai 2020 können die Zusammenstellung der AGB-Änderungen mit kurzen Erläuterungen sowie die jeweils gültige Fassung der AGB auf der Internetseite der Bundesbank unter „AGB & Regelungen“ abgerufen werden.