Bankenstatistik/Kundensystematik Klassifikation von CTA, öffentlichen Zusatzversorgungskassen und berufsständischen Versorgungswerken, Zahlungsinstituten, Brückeninstituten sowie Diplomaten und Studenten in der Bankenstatistik 04.07.2011 Rundschreiben 36/2011

04.07.2011

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 36/2011 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Kundensystematik, adressiert an alle Banken (MFI) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 4. Juli 2011 und behandelt die Klassifikation von CTA, öffentlichen Zusatzversorgungskassen und berufsständischen Versorgungswerken, Zahlungsinstituten, Brückeninstituten sowie Diplomaten und Studenten im statistischen Meldewesen für Banken. Inhaltlich wird festgelegt, dass CTA sowie kommunale Zusatzversorgungskassen und berufsständische Versorgungswerke den „Pensionskassen und Pensionsfonds“ und damit dem Kundensystematik-Schlüssel 650 „Versicherungsunternehmen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)“ zuzuordnen sind. Zahlungsinstitute nach dem ZAG werden gemäß Entscheidung der EZB dem finanziellen Hilfsgewerbe zugeordnet und in der Kundensystematik der Branche 660 „Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“ zugewiesen. Brückeninstitute nach Restrukturierungsfondsgesetz werden zunächst dem Kundensystematik-Schlüssel 64G „Übrige Finanzierungsinstitutionen“ zugeordnet und gelten im Falle einer Übertragungsanordnung nach § 48a KWG mit Banklizenz nach § 48g Abs. 6 KWG als MFI und werden in der MFI-Liste der EZB geführt. Für die Zahlungsbilanz und nun auch für die Bankenstatistik wird klargestellt, dass im Inland wohnende ausländische Studenten und Diplomaten als Gebietsfremde bzw. ausländische Privatpersonen zu behandeln sind, während im Ausland wohnende deutsche Studenten und Diplomaten als inländische Privatpersonen gelten. Das Rundschreiben verweist u. a. auf Mitteilung Nr. 8001/2007 zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV), den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 7/83 sowie internationale Regelwerke wie BPM5 und ESVG 1995 als methodische Grundlage. Es gibt Internet- und E-Mail-Kontakte der Bundesbank für Rückfragen und die Meldung etwaiger größerer Veränderungen in den Ausweispositionen der monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Zinsstatistik, Depotstatistik und des Auslandsstatus der Banken an.