Bankenstatistik / Kundensystematik 05.09.2023 Rundschreiben 57/2023
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 57/2023 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, DS 2) zur Bankenstatistik und Kundensystematik, adressiert an alle Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen. Das Rundschreiben vom 5. September 2023 bezieht sich auf aktualisierte Listen des Statistischen Bundesamtes zu sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) sowie Extrahaushalten mit Stand Januar 2023 einschließlich Zu- und Abgänge 2022. Inhaltlich informiert es über sFEU als nach ESVG 2010 bzw. bankstatistischem Meldewesen außerhalb des Staatssektors zu schlüsselnde Marktproduzenten und über Extrahaushalte als Nichtmarktproduzenten, die im bankstatistischen Meldewesen dem Staatssektor zugeordnet werden. Die um die entsprechenden Bilanzstatistik-Positionen ergänzten Listen sowie geänderte Klassifizierungen von Einheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stehen auf der Kundensystematik-Internetseite der Bundesbank unter der Rubrik „Verzeichnisse“ zum Download bereit. Rechts- und methodenbezogen verweist das Schreiben auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) und Definitionen des Statistischen Bundesamtes zu Markt- und Nichtmarktproduzenten. Festgelegt wird, dass ÖPNV-Einheiten ab 1. Mai 2023 nach ESVG 2010 dem Sektor „Staat“ zuzuordnen sind. Die neuen Schlüsselungen sind erstmals für den Meldemonat November 2023 bzw. bei quartalsweisen Meldungen für das 4. Quartal 2023 in allen bankstatistischen und außenwirtschaftlichen Erhebungen gleichzeitig anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des Termins oder signifikanten Veränderungen in Ausweispositionen werden die Institute um Mitteilung an die jeweils zuständigen Fachbereiche (u. a. Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken, AnaCredit-Stammdaten) gebeten. Es wird mitgeteilt, dass Rundschreiben zur Kundensystematik künftig nicht mehr postalisch versandt werden, sondern über die Internetseite und einen Newsletter „Bankenstatistik“ abrufbar sind.