Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Nordrhein-Westfalen 05.08.2003 Rundschreiben 39/2003
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 39/2003 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Frankfurt am Main) zur Bankenstatistik, gerichtet an MFIs und Rechenzentralen in Nordrhein-Westfalen. Das Schreiben gilt ausdrücklich nur für berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und ist datiert auf den 5. August 2003. Inhaltlich informiert die Bundesbank über die schrittweise Übertragung der Aufbereitung der monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik und Depotstatistik von den Hauptverwaltungen auf die Zentrale bis Ende 2004. Ab dem Berichtsmonat August 2003 werden elektronisch eingereichte Meldungen (Bundesbank-ExtraNet, Elektronisches Meldewesen, Datenträger) der MFIs in NRW ohne Zwischenschaltung der Hauptverwaltung Düsseldorf direkt in der Zentrale aufbereitet. Papiermeldungen zu Bilanz-, Kreditnehmer- und Depotstatistik sind weiterhin bis Ende 2004 an die Hauptverwaltung Düsseldorf bzw. örtliche Bundesbankfilialen zu senden. Für die Meldungen zum Auslandsstatus der Banken ist ab August 2003 ausschließlich der Zentralbereich Statistik in Frankfurt zuständig, einschließlich Papiermeldungen, mit der angegebenen Postanschrift S 120, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main. In der beigefügten Anlage werden die Zuständigkeiten für Einreichung, Auskünfte und Rückfragen im Papier- und elektronischen Verfahren sowie die Ansprechpartner und Telefonnummern für Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik und Auslandsstatus aufgeführt. Die Änderung besteht insbesondere in der zentralisierten Aufbereitung der elektronischen Meldungen und der vollständigen Herausnahme der Hauptverwaltung Düsseldorf aus dem Verfahren beim Auslandsstatus der Banken.