Bankenstatistik 15.03.2004 Rundschreiben 15/2004
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, nummeriert 15/2004 und datiert auf den 15. März 2004. Das Schreiben gilt ausdrücklich nur für berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute (MFIs) sowie die für Sparkassen und Kreditgenossenschaften zuständigen Rechenzentralen in Berlin und Brandenburg. Inhaltlich informiert es über geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung bankstatistischer Meldungen, insbesondere der monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik und des Auslandsstatus der Banken (MFIs). Ab dem Berichtsmonat März 2004 ist die Hauptverwaltung Berlin nicht mehr in das Einreichungs- und Aufbereitungsverfahren der monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik und des Auslandsstatus der Banken (MFIs) eingebunden. Für die Depotstatistik bleibt die Zuständigkeit für den Berichtstermin Dezember 2003 noch bei der Hauptverwaltung Berlin (HV 201), ab dem Meldetermin Dezember 2004 geht sie vollständig auf die Zentrale in Frankfurt am Main über. Das Rundschreiben nennt die zentrale Anschrift der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Zentralbereich Statistik S 1..) in Frankfurt am Main für die Übersendung der Meldungen in Papierform einschließlich nachträglicher Meldungen bei DTA-Partnern. Es enthält eine Übersicht der zuständigen Gruppen im Zentralbereich Statistik (S 100 Monatsbilanzstatistik, S 101 Kreditnehmerstatistik, S 120 Auslandsstatus der Banken, S 11-3 Depotstatistik) mit namentlichen Ansprechpartnern und Telefon-/Faxdurchwahlen. Neu ist insbesondere die direkte Meldung der bankstatistischen Erhebungen durch MFIs in Berlin und Brandenburg an die Zentrale der Bundesbank sowie die stufenweise Verlagerung der Datenaufbereitung von den Hauptverwaltungen zur Zentrale bis Ende 2004.