Zahlungsverkehrsstatistik (neu) Anordnung einer Meldepflicht gemäß § 18 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank 15.11.2007 Rundschreiben 61/2007

16.11.2007

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 61/2007 der Deutschen Bundesbank zur „neuen“ Zahlungsverkehrsstatistik und zur Anordnung einer Meldepflicht nach § 18 Bundesbankgesetz. Das Schreiben datiert vom 15. November 2007, verweist auf die Leitlinie EZB/2007/9 vom 1. August 2007 (Art. 17 „Payments statistics“) und richtet sich an alle monetären Finanzinstitute, Rechenzentralen der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppen sowie Dienstleister für bankstatistische Erhebungen in Deutschland. Inhaltlich ordnet die Bundesbank auf Basis der EZB-Leitlinie und § 18 BBankG die Datenerhebung zur Zahlungsverkehrsstatistik für alle monetären Finanzinstitute an und legt fest, dass die Meldepflicht erstmals für das Berichtsjahr 2008 gilt, während für 2007 eine freiwillige Meldung erwartet wird. Das Rundschreiben erläutert obligatorische und nicht obligatorische Meldefelder in den Meldeschemata, verweist beispielhaft auf Meldeschema ZV5 „Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Banken“ und stellt klar, dass bestimmte Positionen über die EZB-Anforderungen (Anhang III, Teil 13 der Leitlinie) hinausgehen, aber im nationalen Berichtsrahmen bereits seit 2005 festgeschrieben sind. Es benennt problematische Meldeanforderungen zu Transaktionen an Kassen-/POS-Terminals im Inland mit im Ausland ausgegebenen Karten und erklärt, dass für diese Positionen (Zeilen 090 bis 095 im Meldeschema ZV7C) keine Meldepflicht begründet wird, sondern nur eine freiwillige Datenübermittlung empfohlen wird. Das Schreiben nennt die Veröffentlichung der Anordnung im Bundesanzeiger Nr. 213 vom 15.11.2007 als Mitteilung Nr. 8002/2007 und fügt diese Mitteilung als Anlage bei. Die Bundesbank stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht bereit, in der obligatorische und nicht obligatorische Meldefelder farblich gekennzeichnet sind und die über einen angegebenen Link zur Zahlungsverkehrsstatistik abrufbar ist. Abschließend werden Ansprechpartner in der Bundesbank (Telefon, E-Mail [email protected]) für Fragen zur Zahlungsverkehrsstatistik benannt und die bisherige Zusammenarbeit der Meldeinstitute bei der Einrichtung der Datenerhebung gewürdigt.